Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an Schulen

Studien und Dokumente, die belegen, dass durch die an Schulen durchgeführten Infektionsschutzmaßnahmen eine Ansteckung im Klassenzimmer praktisch ausgeschlossen ist - auch für die Schüler, die ohne Abstand zu der infizierten Person sitzen. Denn nur dann ist das Vorgehen, nur noch infizierte Schüler in Isolation und keine mehr in Quarantäne zu schicken, hinsichtlich des Infektionsschutzes angemessen. Falls Ihnen ansonsten Stellungnahmen/Studien/Dokumente zur Angemessenheit dieses Vorgehens vorliegen, bitte ich Sie, mir diese auch zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank im voraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an Schulen [#228032]
Datum
9. September 2021 00:22
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien und Dokumente, die belegen, dass durch die an Schulen durchgeführten Infektionsschutzmaßnahmen eine Ansteckung im Klassenzimmer praktisch ausgeschlossen ist - auch für die Schüler, die ohne Abstand zu der infizierten Person sitzen. Denn nur dann ist das Vorgehen, nur noch infizierte Schüler in Isolation und keine mehr in Quarantäne zu schicken, hinsichtlich des Infektionsschutzes angemessen. Falls Ihnen ansonsten Stellungnahmen/Studien/Dokumente zur Angemessenheit dieses Vorgehens vorliegen, bitte ich Sie, mir diese auch zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank im voraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an S…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an Schulen [#228032]
Datum
28. Oktober 2021 12:11
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an Schulen“ vom 09.09.2021 (#228032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228032/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemessenheit der neuen Quarantäneregeln an Schulen“ [#228032]
Datum
1. November 2021 19:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228032/ Das Ministerium hat auf meiner Anfrage vom 09.09.2021 nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist reagiert und mir auch auf meine Erinnerung vom 28.10.2021 keine Informationen über den Stand zukommen lassen. Deswegen wende ich mich jetzt an Sie mit der Bitte um Vermittlung. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Im voraus schon vielen Dank für Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 228032.pdf Anfragenr: 228032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228032/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag [#228032] Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem IFG-Antrag [#22803…
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem IFG-Antrag [#228032]. Mit freundlichen Grüßen