Angerlandvergleich

Fuer Landeanfluege auf den Duesseldorfer Flughafen wird zunehmend die Nordbahn benutzt. Damit wird m.E. inzwischen regelmäßig der im Angerlandvergleich festgeschriebene "Ausweichcharakter" der Nordbahn verletzt. Die Stadt Ratingen als Vertragspartner des Angerlandvergleichs ist vor dem Hintergrund des Legalitaetsprinzips verpflichtet, die Einhaltung des Angerlandvergleichs sicherzustellen. Gibt es anderslautende Abmachungen hierzu oder warum ist die Stadt Ratingen bisher in dieser Angelegenheit untaetig geblieben? Welche konkreten Schritte sind von ihr geplant, um die Einhaltung des Angerlandvergleichs zukuenftig besser zu ueberwachen und durchzusetzen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angerlandvergleich [#18939]
Datum
4. November 2016 12:42
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fuer Landeanfluege auf den Duesseldorfer Flughafen wird zunehmend die Nordbahn benutzt. Damit wird m.E. inzwischen regelmäßig der im Angerlandvergleich festgeschriebene "Ausweichcharakter" der Nordbahn verletzt. Die Stadt Ratingen als Vertragspartner des Angerlandvergleichs ist vor dem Hintergrund des Legalitaetsprinzips verpflichtet, die Einhaltung des Angerlandvergleichs sicherzustellen. Gibt es anderslautende Abmachungen hierzu oder warum ist die Stadt Ratingen bisher in dieser Angelegenheit untaetig geblieben? Welche konkreten Schritte sind von ihr geplant, um die Einhaltung des Angerlandvergleichs zukuenftig besser zu ueberwachen und durchzusetzen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Freese, Ihr nachfolgende E-Mail ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Angerlandvergleich [#18939]
Datum
4. November 2016 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Freese, Ihr nachfolgende E-Mail ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Angerlandvergleich [#18939]
Datum
6. Dezember 2016 15:50
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Angerlandvergleich [#18939]
Datum
6. Dezember 2016 15:50
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Angerlandvergleich [#18939]
Datum
9. Dezember 2016 00:08
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Angerlandvergleich [#18939]
Datum
12. Januar 2017 22:43
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angerlandvergleich“ [#18939]
Datum
12. Januar 2017 22:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18939 Meine Anfrage wurde bisher überhaupt noch nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angerlandvergleich“ [#18939]
Datum
13. Januar 2017 14:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 12.01.2017 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 12.01.2017
Datum
19. Januar 2017 12:18
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-171/17 Betreff: Ihre E-Mail vom 12.01.2017 Sehr geehrter Herr Frese, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken! Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 12.01.2017 [#18939] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerl…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 12.01.2017 [#18939]
Datum
29. Januar 2017 11:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karsten Frese
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre E-Mail vom 12.01.2017 [#18939] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 12.01.2017 [#18939]
Datum
30. Januar 2017 07:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag Herrn Karsten Freses auf Informationszugang zum Angerlandvergleich vom 04.11.2016 [#18939]
Datum
10. Februar 2017 21:40
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Am Montag, 13.2.2017, startet zudem der Erörterungstermin zum Antrag des DUS auf Kapazitätserweiterung. Eine Vorbereitung darauf war leider aufgrund der fehlenden Auskunft nur eingeschränkt möglich. Ich bitte Sie deshalb, bei der Bezirksregierung eine Verschiebung der Erörterungstermine zu erwirken, um mir eine umfassende Vorbereitung darauf zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karsten Frese
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wu…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Antrag Herrn Karsten Freses auf Informationszugang zum Angerlandvergleich vom 04.11.2016 [#18939]
Datum
11. August 2017 09:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angerlandvergleich“ vom 04.11.2016 (#18939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten. Auch der Angerlandvergleich wird immer noch nicht eingehalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 18939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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