Angeschriebene Verbände zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes

Anfrage an: Landtag NRW

Bitte übersenden Sie mir die Liste, welche Verbände Sie zur Verbändeanhörung eingeladen haben. Danke.

"Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 hat die Landesregierung die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes eingeleitet, die bis zum 10. Juli 2018 dauert."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angeschriebene Verbände zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes [#32038]
Datum
17. Juli 2018 23:29
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Liste, welche Verbände Sie zur Verbändeanhörung eingeladen haben. Danke. "Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 hat die Landesregierung die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes eingeleitet, die bis zum 10. Juli 2018 dauert."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berufung auf das Informationsfreiheits…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Angeschriebene Verbände zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes [#32038]
Datum
13. August 2018 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Erteilung von Informationen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die Reform des Hochschulgesetzes. Das IFG NRW vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Die Verbändeanhörung wird von der Landesregierung durchgeführt (siehe LT-Vorlage 17/784). Hier ist nicht bekannt, welche Verbände von dort angeschrieben wurden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten. Geben Sie dann bitte eine zustellungsfähige Anschrift an. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen