Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht

Liste über die Anzahl der angezeigten Straftaten
- Hausfriedensbruch
-Vandalismus und
-Sachbeschädigung

- Zeitliche Eingrenzung: Tatzeit in der Nacht vom 31.10 - 01.11.2022
- Örtliche Eingrenzung: Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis
- Darstellung: Anzahl pro oben genannter Straftaten und Kommune

Ergebnis der Anfrage

//Erneute Nachfrage Mitte Januar, wenn ebenfalls ohne Erfolg Ende Januar Vermittlung einleiten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht [#262792]
Datum
8. November 2022 21:09
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste über die Anzahl der angezeigten Straftaten - Hausfriedensbruch -Vandalismus und -Sachbeschädigung - Zeitliche Eingrenzung: Tatzeit in der Nacht vom 31.10 - 01.11.2022 - Örtliche Eingrenzung: Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis - Darstellung: Anzahl pro oben genannter Straftaten und Kommune
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262792/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ v…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht [#262792]
Datum
12. Dezember 2022 10:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ vom 08.11.2022 (#262792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit besten Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ vom 08.11.2022 (#2627…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht [#262792]
Datum
26. Dezember 2022 18:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ vom 08.11.2022 (#262792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ vom 08.11.2022 (#2627…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht [#262792]
Datum
19. Januar 2023 16:50
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ vom 08.11.2022 (#262792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ [#262792]
Datum
8. März 2023 16:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262792/ Leider wurde meine Anfrage innerhalb von vier Monaten und auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Besten Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262792.pdf Anfragenr: 262792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262792/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht“ [#262792]
Datum
9. März 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.03.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-1774/23 Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht #262792 209.2.3.1.5-1774/23 Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-1774/23 Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht #262792
Datum
10. März 2023 09:12
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-1774/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.11.2022 auf Informationszugang zu Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis soeben aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-1774/23 Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht #262792 209.2.3.1.5-1774/23 Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-1774/23 Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht #262792
Datum
10. März 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-1774/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.11.2022 auf Informationszugang zu Zahlen bzgl. angezeigter Straftaten in der Halloweennacht Sehr << Antragsteller:in >> die Kreispolizeibehörde teilte mir soeben telefonisch mit, dass Ihre E-Mails sie leider bisher nichterreicht hat (Spam-Ordner) und nun bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
KPB Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, 1…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
230313 AW Eingabe << Antragsteller:in >> - Angezeigte Straftaten in der Halloweennacht - Frag den Staat
Datum
13. März 2023 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
KPB Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, 13.03.2023 Direktion Kriminalität Führungsstelle -13.05.01 /23- Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die verspätete Rückmeldung entschuldigen, wir haben erst am vergangenen Freitag Ihre Anfrage erhalten. Leider kann ich Ihnen keine Liste über die Anzahl der angezeigten Straftaten in der Halloween-Nacht zur Verfügung stellen, da wir nicht über eine derartige Aufstellung verfügen. Ich möchte Sie aber gerne auf unser Internetangebot https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/ hinweisen. Hier finden sie u. a. auch die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik. Freundliche Grüße,