Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen

Anfrage an: Stadt Augsburg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG/IFS

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Welche Regelungen gelten für die Annahme von Zuwendungen (also Geschenke, Belohnungen, Einladungen ins Restaurant/Veranstaltungen, …)?
- Eine Auflistung aller angezeigten Zuwendungen. Die Auflistung sollte mind. enthalten: Art der Zuwendung, Gegenwert, Herkunft, ob genehmigt oder nicht

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, sowie nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zwischenstand:

- Zwischen 1.1.2020 und 22.5.2021 wurden insgesamt vier Anträge zur Annahme von Vorteilen eingereicht.

- Was genau die Zuwendung war und wer damit beglückt wurde, möchte die Stadt geheim halten. Dagegen klagen wir.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG/IFS Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welche Regelungen …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
12. März 2021 11:04
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG/IFS Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welche Regelungen gelten für die Annahme von Zuwendungen (also Geschenke, Belohnungen, Einladungen ins Restaurant/Veranstaltungen, …)? - Eine Auflistung aller angezeigten Zuwendungen. Die Auflistung sollte mind. enthalten: Art der Zuwendung, Gegenwert, Herkunft, ob genehmigt oder nicht Vielen Dank und ein schönes Wochenende! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, sowie nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugangs möchte ich Ihnen anbei die besonderen Geschä…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
15. April 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugangs möchte ich Ihnen anbei die besonderen Geschäftsanweisungen übermitteln, die bezüglich dieser Themen bei der Stadt Augsburg vorhanden sind. Die von Ihnen begehrte Auflistung aller angezeigten Zuwendungen existiert in der von Ihnen begehrten Form nicht bei der Stadt Augsburg und ist daher auch sachlich nicht vom Zugangsanspruch umfasst. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Geschäftsanweisungen. > Die von Ihnen bege…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
19. April 2021 09:04
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Geschäftsanweisungen. > Die von Ihnen begehrte Auflistung aller angezeigten Zuwendungen existiert in der von Ihnen begehrten Form nicht bei der Stadt Augsburg und ist daher auch sachlich nicht vom Zugangsanspruch umfasst. In welcher Form existieren die angefragten Informationen stattdessen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
Stadt Augsburg
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Von
Stadt Augsburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. April 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort

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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage lässt sich vermutlich anhand der 'Besonderen Geschäftsanweisung zur Rege…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
28. April 2021 12:50
Status
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Sehr Antragsteller/in Ihre Rückfrage lässt sich vermutlich anhand der 'Besonderen Geschäftsanweisung zur Regelung der Annahme von Vorteilen bei der Stadt Augsburg' beantworten, die ich Ihnen bereits übersendet habe. Hieraus ergibt sich u.a. in Zif. 1.4 die Zuständigkeit für Genehmigungen, was erklärt, warum eine zentrale Erfassung nicht vorgenommen wird. Auch ergibt sich aus den Zif. 2, 3,4,5 und letztlich auch 6 wie bei der Stadt Augsburg vorgegangen wird. Insofern bitte ich Sie um eine entsprechende Präzisierung Ihrer Anfrage, da mir nicht klar ist, welche Informationsansprüche Sie (nun noch) meinen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir alle seit dem 01.01.2020 gestellten Anträge nach Absatz 6.1 de…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
22. Mai 2021 21:17
An
Stadt Augsburg
Status
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Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir alle seit dem 01.01.2020 gestellten Anträge nach Absatz 6.1 der "besonderen Geschäftsanweisung zur Regelung der Annahme von Vorteilen" von - Referentinnen/Referenten und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister - und Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie Referatsmitarbeiterinnen und Re- feratsmitarbeiter Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
Stadt Augsburg
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Stadt Augsburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2021 21:17
Status
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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags wird gemäß § 5 Abs. 3 Informationsfreiheitssatzung verlä…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
23. Juni 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags wird gemäß § 5 Abs. 3 Informationsfreiheitssatzung verlängert. Die Ermittlungen der Sachverhalte verzögern sich. Im Übrigen ist Ihre Email bei meiner persönlichen Emailadresse eingegangen und konnte daher erst nach meinem Urlaub zur Kenntnis genommen werden (worüber Sie auch durch einen Abwesenheitsassistenten informiert worden sind). Insofern darf ich Sie bitten, künftig wieder die Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich und verbleibe Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Info! Können Sie mir bitte noch mitteilen, um wie lange Sie die Frist…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
23. Juni 2021 10:24
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Info! Können Sie mir bitte noch mitteilen, um wie lange Sie die Frist verlängern möchten und warum sich die Ermittlungen der Sachverhalte verzögern? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regel…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
5. Juli 2021 21:46
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen“ vom 12.03.2021 (#214917) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in sicherlich haben Sie übersehen, dass ich mit Email vom 23.6. die Bearbeitungsfrist mit Hinwe…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
7. Juli 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in sicherlich haben Sie übersehen, dass ich mit Email vom 23.6. die Bearbeitungsfrist mit Hinweis auf die fortdauernden Sachverhaltsermittlungen, um zwei Monate verlängert habe. Selbstverständlich bemühen wir uns um eine rasche Erledigung Ihrer Anfrage. Dennoch bitte ich von weiteren Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, da auch deren Beantwortung Zeit in Anspruch nimmt. Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ihre E-Mail vom 23.6. habe ich gelesen und daraufhin am gleichen Tag um eine Begrün…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen [#214917]
Datum
7. Juli 2021 13:10
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre E-Mail vom 23.6. habe ich gelesen und daraufhin am gleichen Tag um eine Begründung der Fristverlängerun gebeten, so wie in § 5 Abs. 3 der IFS vorgesehen. Die Anfrage wurde am 12.3.2021 gestellt. Auch mit Verlängerung ist die Antragsbearbeitungsfrist mittlerweile deutlich überschritten. Bitte teilen Sie mir daher mit, warum die Ermittlung der Zuwendungen so zeitintensiv und komplex ist und bis wann ich mit einem Ergebnis rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit der u.g. E-Mail hat folgende Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung g…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit der u.g. E-Mail hat folgende Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung gestellt: "Bitte senden Sie mir alle seit dem 01.01.2020 gestellten Anträge nach Absatz 6.1 der "besonderen Geschäftsanweisung zur Regelung der Annahme von Vorteilen" von - Referentinnen/Referenten und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister - und Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie Referatsmitarbeiterinnen und Referatsmitarbeiter." Bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung teilen wir Ihnen mit, dass es uns nicht möglich ist, Ihnen die Anträge der genannten Personen im Rahmen Ihres Auskunftsanspruchs zugänglich zu machen. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS besteht der Anspruch insbesondere dann nicht, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Wir haben Ihren Antrag dahingehend ausgelegt, dass Sie nicht Auskunft hinsichtlich eines konkreten Falles begehren, sondern abstrakt wissen möchten, wie hoch die Anzahl der Fälle ist. Aus den Rückmeldungen der Referate hat sich inzwischen folgendes ergeben: Im Zeitraum vom 1.1.2020 bis Juli 2021 wurde von Referentinnen/Referenten, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Amtsleiterinnen/Amtsleiter sowie Referatsmitarbeiterinnen und Referatsmitarbeiter insgesamt 4 Anträge auf Genehmigung gemäß Ziffer 6.1 der besonderen Geschäftsanweisungen zur Regelung der Annahme von Vorteilen bei der Stadt Augsburg gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in die personenbezogenen Daten können Sie natürlich schwärzen. Vielen Grüße
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. September 2021
An
Stadt Augsburg
Status
Sehr Antragsteller/in die personenbezogenen Daten können Sie natürlich schwärzen. Vielen Grüße
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 03.09.2021 darf ich Sie auf unsere E-Mail vom 02.09.2021, 10…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 03.09.2021 darf ich Sie auf unsere E-Mail vom 02.09.2021, 10:19 Uhr verweisen. Hinsichtlich Ihrer u.g. Informationsanfrage besteht kein Anspruch, da die von Ihnen angeforderten Unterlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS aufgrund des Datenschutzes nicht vom Informationsanspruch der Informationsfreiheitssatzung umfasst sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Wie gesagt können Sie personenbezogene Daten schwärzen, sodass der Beantwortung meiner Anfrage nichts mehr im Wege…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. September 2021
An
Stadt Augsburg
Status
Wie gesagt können Sie personenbezogene Daten schwärzen, sodass der Beantwortung meiner Anfrage nichts mehr im Wege steht. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#214917] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12.3.2021 folgende Anfrage nach der Satzung zur Regelung…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#214917]
Datum
27. September 2021 09:59
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12.3.2021 folgende Anfrage nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (IFS) gestellt: "Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller angezeigten Zuwendungen. Die Auflistung sollte mind. enthalten: Art der Zuwendung, Gegenwert, Herkunft, ob genehmigt oder nicht" Am 22.05.2021 habe ich die Anfrage wie folgt konkretisiert: "Bitte senden Sie mir alle seit dem 01.01.2020 gestellten Anträge nach Absatz 6.1 der "besonderen Geschäftsanweisung zur Regelung der Annahme von Vorteilen" von - Referentinnen/Referenten und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister - und Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie Referatsmitarbeiterinnen und Referatsmitarbeiter." Nach einigem hin und her teilten Sie mir am 2.9.2021 teilten Sie mit, dass bis Juli 2021 vier solcher Anträge gestellt wurden, aber dass auf den Inhalt der Anträge selbst kein Auskunfsanspruch besteht, da es sich hier um personenbezogene Daten handelt (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS). Personenbezogen können im Kontext dieser Anfrage nur die Namen der Antragssteller sein. Die angefragten Anträge enthalten darüberhinaus aber weitere Informationen wie die Dienststellung, Anlass der Zuwendung, Art sowie Menge und Wert der Zuwendung. Soweit und solange Teilinformationen aus Datenschutzgründen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS) nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht dennoch Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen (§6 Abs. 3 IFS). Ich möchte daher erneut (wie schon am 2.9.2021 und 3.9.2021) darum bitten, personenbezogene Daten zu schwärzen und mir die geschwärzten Anträge bis zum 4. Oktober zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
AW: [#214917] Sehr Antragsteller/in wir werden auf Ihr Anliegen so bald wie möglich zurückkommen. Mit freundlic…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: [#214917]
Datum
1. Oktober 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir werden auf Ihr Anliegen so bald wie möglich zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#214917] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Zuwendungen und diesbe…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#214917]
Datum
12. Oktober 2021 00:11
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angezeigte Zuwendungen und diesbezügliche Regelungen“ vom 12.03.2021 (#214917) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt. Ich möchte nun noch ein letztes Mal (wie schon am 12.3.2021, 22.5.2021, 2.9.2021, 3.9.2021 und 27.9.2021) darum bitten, personenbezogene Daten aus den angefragten Informationen zu schwärzen und mir die geschwärzten Anträge bis zum 15. Oktober zuzusenden. Andernfalls erheben wir Untätigkeitsklage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214917/
Stadt Augsburg
Ablehnungsbescheid Bescheid: Stadt lehnt Beantwortung der Anfrage ab.
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
15. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid: Stadt lehnt Beantwortung der Anfrage ab.
Stadt Augsburg
AW: [#214917] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zu Beginn der kommende Woche be…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: [#214917]
Datum
15. Oktober 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zu Beginn der kommende Woche bezüglich Ihres Antrags ein Bescheid erlassen wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Klage gegen Ablehnungsbescheid Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Augsburg.
An Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage gegen Ablehnungsbescheid
Datum
11. November 2021
An
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Status
geschwärzt
224,0 KB
Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Augsburg.