Angiffe auf Flüchtlingunterkünfte in Hamburg

a) Wie viele Einsätze hatte die Feuerwehr Hamburg

im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016

im Zusammenhang mit Gewalt auf oder in Flüchtlingsunterkünften?

b) Wie viele Einsatzkräfte waren beim jeweiligen Einsatz beteiligt?
c) Welche kosten entstanden durch die Einsätze?
d) Welcher Art Einsatz (Krankenwagen, Löscheinsatz, etc.) lag vor?
e) Können bei Straftaten (Brandstiftung, Körperverletzung, etc.) die Motive festgestellt werden und
falls ja welche Motive lagen der Straftat zu Grunde?

Die Daten sollten mindestens Quartalsweise, aufgeschlüsselt sein, um eine Entwicklung feststellen zu können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angiffe auf Flüchtlingunterkünfte in Hamburg [#19781]
Datum
5. Januar 2017 11:47
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
a) Wie viele Einsätze hatte die Feuerwehr Hamburg im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 im Zusammenhang mit Gewalt auf oder in Flüchtlingsunterkünften? b) Wie viele Einsatzkräfte waren beim jeweiligen Einsatz beteiligt? c) Welche kosten entstanden durch die Einsätze? d) Welcher Art Einsatz (Krankenwagen, Löscheinsatz, etc.) lag vor? e) Können bei Straftaten (Brandstiftung, Körperverletzung, etc.) die Motive festgestellt werden und falls ja welche Motive lagen der Straftat zu Grunde? Die Daten sollten mindestens Quartalsweise, aufgeschlüsselt sein, um eine Entwicklung feststellen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist heute hier eingegangen…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Angiffe auf Flüchtlingunterkünfte in Hamburg [#19781]
Datum
5. Januar 2017 13:51
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist heute hier eingegangen. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Antragssteller, vielen Dank für die Anfrage. Bei der Fragestellung "#19781" handelt es …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Angiffe auf Flüchtlingunterkünfte in Hamburg [#19781]
Datum
16. Januar 2017 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragssteller, vielen Dank für die Anfrage. Bei der Fragestellung "#19781" handelt es sich nicht um Informationen i.S.d. § 2 Absatz 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG), sondern um detaillierte Fragen, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Aus diesem Grunde ist die Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen nicht möglich. Auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes haben Sie ein Recht auf Erhalt von Informationen nach § 2 Abs. 1 HmbTG. Gemäß § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein. Das HmbTG gewährt allerdings kein Recht auf Beantwortung von detaillierten Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Auf diesem Wege möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie nach § 13 Absatz 2 Satz 1 HmbTG Anspruch auf einen schriftlichen, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid haben. Die Ablehnung Ihres Antrags durch schriftlichen Bescheid kann jedoch nur erfolgen, wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname und Adresse) mitteilen. Mit freundlichen Grüßen