Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung

- Regelungsunterlagen zur Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung [#209156]
Datum
20. Januar 2021 11:00
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Regelungsunterlagen zur Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209156/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Auskunftsanfrage nach dem IFG - Eingangsbestätigung + Rückfragen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, die S…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Auskunftsanfrage nach dem IFG - Eingangsbestätigung + Rückfragen
Datum
25. Januar 2021 18:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage, die Sie im Rahmen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes stellen, wurde mir, dem Leiter des Referats II C - Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Europäische Kulturangelegenheiten, EU-Förderung - als die mögliche zuständige Stelle weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen heute zunächst den Eingang Ihrer E-Mail und bitte Sie um zusätzliche Informationen, um Ihre Anfrage bearbeiten und beantworten zu können: - Bitte erläutern Sie, an welche Art "Regelungsunterlagen" gedacht ist. - Was ist mit "Stadtbibliothek Berlin" gemeint? Es gibt die Berliner Stadtbibliothek (BStB), die durch Inkrafttreten des Zentralbibliotheksstiftungsgesetzes am 1. Oktober 1995 Teil der landesunmittelbaren Stiftung Zentral-und Landesbibliothek Berlin (ZLB) wurde und sich in der Breite 30-36, 10178 Berlin, befindet. Hierzu darf ich auf die Webseite der ZLB verweisen, dort finden Sie gute Informationen über die Zusammenführung von 3 Bibliotheken zur Stiftung ZLB. www.zlb.de<http://www.zlb.de> - Können Sie bitte näher erläutern was mit "Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung" gemeint ist? Falls Sie damit nach der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa für das Berliner Bibliothekswesen fragen, so ergibt sich dies aus Nr. 17 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 22. Juli 1996 (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)) in Verbindung mit der Nr. IX der Geschäftsverteilung des Senats vom 14. Februar 2017. Die Höhe von eventuell zu erhebenden Gebühren, die für den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand entstehen, werde ich anschließend prüfen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsanfrage nach dem IFG - Eingangsbestätigung + Rückfragen [#209156] Sehr geehrteAntragsteller/in - Mit…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsanfrage nach dem IFG - Eingangsbestätigung + Rückfragen [#209156]
Datum
25. Januar 2021 22:22
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in - Mit Regelungsunterlagen sind in diesem Fall all jene Unterlagen gemeint, welche beinhalten wie die Stadtbibliothek Berlin an den Senat angegliedert ist, sowie unter welchem Haushaltspunkt(en) sie vom Senat finanzielle Zuwendung erhält - Mit dem Begriff "Stadtbibliothek Berlin"sind sowohl die ZLB, als auch die öffentlichen Bibliotheken Berlins gemeint (allgemein unter VÖBB bekannt) - Bitte informieren Sie mich vorab über mögliche anfallende Gebühren für den Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209156/

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Anfrage zu Bibliotheken Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen sind vollständig all…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Anfrage zu Bibliotheken
Datum
27. Januar 2021 21:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen sind vollständig allgemein öffentlich verfügbar. Das Berliner Öffentliche Bibliothekssystem gliedert sich in eine zweistufige Struktur: Auf der Landesebene nimmt die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) – unter deren Dach die Amerika-Gedenkbibliothek, die Berliner Stadtbibliothek und die Senatsbibliothek vereint sind – eine herausragende Rolle ein. Sie ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und wird vom Land Berlin institutionell gefördert. Die Berliner Öffentlichen Bibliotheken sind organisatorisch und strukturell den zwölf Berliner Bezirken – und hier den Ämtern für Weiterbildung und Kultur bzw. den Fachbereichen Bibliotheken – zugeordnet und werden im Rahmen der bezirklichen Globalsummenhaushalte von diesen finanziell ausgestattet. Die Bezirkshaushalte 2020/2021 sind öffentlich in den Bibliotheken verfügbar oder online unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6885.php Die Zuständigkeit der Bezirke ergibt sich aus dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 22. Juli 1996 (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)). Um den Berlinerinnen und Berlinern, unabhängig von der Bezirksstruktur, moderne Bibliotheksdienstleistungen und den unkomplizierten Zugriff auf den Medienbestand aller bezirklichen Bibliotheken und der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) anbieten zu können, arbeiten die Berliner Öffentlichen Bibliotheken im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin – VÖBB zusammen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist nach Nr. 17 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 22. Juli 1996 (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)) in Verbindung mit der Nr. IX 14. der Geschäftsverteilung des Senats vom 21. April 2017 (ABl. Nr. 19 / 12. Mai 2017, S. 2031) für die Grundsatzangelegenheiten der Berliner Öffentlichen Bibliotheken zuständig und unterstützt sie in diesem Rahmen. Die Stiftung ZLB wurde durch das Zentralbibliotheksstiftungsgesetz vom 25. September 1995 (GVBl. S. 623) zum 01. Oktober1995 errichtet. Das Gesetz wurde seither mehrfach geändert; die aktuell gültige Fassung finden Sie online unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-ZLBiblStiftErGBE2008V1P11. In der Stiftung wurden die eingangs genannten Bibliotheken auf Landesebene zusammengeführt. Bei dem im Gesetz genannten zuständigen Mitglied des Senats handelt es sich in der 18. Legislaturperiode um den Senator für Kultur und Europa, was sich aus Nr. IX 15. der Geschäftsverteilung des Senats vom 21. April 2017 (ABl. Nr. 19 / 12. Mai 2017, S. 2031) ergibt. Die Stiftung erhält in diesem Jahr einen konsumtiven Zuschuss in Höhe von 30.203.000 € und einen investiven Zuschuss in Höhe von 169.000 €. Weitere Informationen über den Zweck der Zuschusszahlungen sind aus dem aktuellen Haushaltsplan des Landes Berlin für 2020/2021, Einzelplan 08 – Kultur und Europa – zu entnehmen, der online unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2020-21/band08_2020_2021_epl-08.pdf allgemein verfügbar ist. Auf S. 107 und 109 des Haushaltsplans finden Sie die entsprechenden Informationen. Für diese Auskunft entstehen Ihnen keine Gebühren. Ihre Anfrage erkläre ich damit für erledigt. Mit freundlichem Gruß