Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage, die Sie im Rahmen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes stellen, wurde mir, dem Leiter des Referats II C - Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Europäische Kulturangelegenheiten, EU-Förderung - als die mögliche zuständige Stelle weitergeleitet.
Ich bestätige Ihnen heute zunächst den Eingang Ihrer E-Mail und bitte Sie um zusätzliche Informationen, um Ihre Anfrage bearbeiten und beantworten zu können:
- Bitte erläutern Sie, an welche Art "Regelungsunterlagen" gedacht ist.
- Was ist mit "Stadtbibliothek Berlin" gemeint? Es gibt die Berliner Stadtbibliothek (BStB), die durch Inkrafttreten des Zentralbibliotheksstiftungsgesetzes am 1. Oktober 1995 Teil der landesunmittelbaren Stiftung Zentral-und Landesbibliothek Berlin (ZLB) wurde und sich in der Breite 30-36, 10178 Berlin, befindet. Hierzu darf ich auf die Webseite der ZLB verweisen, dort finden Sie gute Informationen über die Zusammenführung von 3 Bibliotheken zur Stiftung ZLB.
www.zlb.de<
http://www.zlb.de>
- Können Sie bitte näher erläutern was mit "Angliederung der Stadtbibliothek Berlin an eine Behörde/Senatsverwaltung" gemeint ist? Falls Sie damit nach der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa für das Berliner Bibliothekswesen fragen, so ergibt sich dies aus Nr. 17 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 22. Juli 1996 (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)) in Verbindung mit der Nr. IX der Geschäftsverteilung des Senats vom 14. Februar 2017.
Die Höhe von eventuell zu erhebenden Gebühren, die für den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand entstehen, werde ich anschließend prüfen.
Mit freundlichem Gruß