Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23

- Anzahl der Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei/Feuerwehr/Rettungsdiensten in der Silvesternacht (31.12.22 12:00 - 01.01.23 12:00)
- Anzahl der verletzten Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten
- Art und Schwere der Verletzungen bei den attackierten Einsatzkräften

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anza…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23 [#268533]
Datum
24. Januar 2023 11:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei/Feuerwehr/Rettungsdiensten in der Silvesternacht (31.12.22 12:00 - 01.01.23 12:00) - Anzahl der verletzten Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten - Art und Schwere der Verletzungen bei den attackierten Einsatzkräften
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Januar 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informa…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
230125 IFG-Anfrage Hr. << Antragsteller:in >> zum Thema "Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23"
Datum
25. Januar 2023 08:54
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die Sie am 24.01.2023 an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport übersandten. Ich wurde mit der Bearbeitung beauftragt. Ihrem gestellten Antrag kann nicht entsprochen werden, da die von Ihnen gewünschten Informationen, in dem von Ihnen genannten Zeitraum vom 31.12.22, 12:00 Uhr bis zum 01.01.23, 12:00 Uhr, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport nicht vorliegen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen möglicherweise in diesem Detaillierungsgrad und für diesen Zeitraum lediglich der Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr vor. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr zu wenden. Mit freundlichen Grüßen