Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23

- Anzahl der Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei/Feuerwehr/Rettungsdiensten in der Silvesternacht (31.12.22 12:00 - 01.01.23 12:00)
- Anzahl der verletzten Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten
- Art und Schwere der Verletzungen bei den attackierten Einsatzkräften

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der Fälle von Angriffen a…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23 [#268528]
Datum
24. Januar 2023 11:57
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei/Feuerwehr/Rettungsdiensten in der Silvesternacht (31.12.22 12:00 - 01.01.23 12:00) - Anzahl der verletzten Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten - Art und Schwere der Verletzungen bei den attackierten Einsatzkräften
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268528/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/6 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. Januar 2023 haben wir erhalten…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23 [#268528]
Datum
26. Januar 2023 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-41/6 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. Januar 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2023 hinsichtlich der Übersendung von In…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23 [#268528]
Datum
27. Januar 2023 08:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2023 hinsichtlich der Übersendung von Informationen zu Angriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht 2022/2023 nimmt das Ministerium des Inneren, für Migration und Kommunen Baden-Württemberg - soweit ein Auskunftsanspruch besteht und die erbetenen Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG vorliegen - gerne wie folgt Stellung: Die Beantwortung der Fragen basiert auf einer kürzlich landesweit durchgeführten Abfragen der Polizeidienststellen. Zu berücksichtigen ist, dass die polizeilichen Ermittlungen in den zugrundeliegenden Fällen vielfach noch andauern, die Datenbasis kann folglich fortwährenden (auch rückwirkenden) Änderungen unterliegen. Zur Definition von Angriffen/Gewaltdelikten auf Einsatzkräfte wurden die folgenden Delikte zu Grunde gelegt: Bedrohung, Körperverletzungsdelikte einschließlich deren Versuche, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte/gleichgestellte Personen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte/gleichgestellte Personen. In der Nacht von Samstag, 31. Dezember 2022, 20:00 Uhr bis Sonntag, 1. Januar 2023, 06:00 Uhr kam es zu insgesamt 30 Gewaltdelikten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Rettungskräften, die im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten standen. Dabei wurden insgesamt 19 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie ein Angehöriger der Feuerwehr leicht verletzt. Dies subsumiert Körperschäden, die keiner stationären Behandlung bedurften, beispielsweise Prellungen, Schürfwunden, aber auch Knalltraumen. gez. Alexander Kolb Freundliche Grüße