Angriffe aus dem Internet auf Landesbehörden

der Volksfreund hat heute getitelt:

Täglich 200.000 Angriffe aus dem Internet auf Landesbehörden
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Taeglich-200-000-Angriffe-aus-dem-Internet-auf-Landesbehoerden;art806,4238270

Ich bitte dahingehend um alle Aktenzeichen bezüglich "Hackerangriffen" auf staatliche Stellen in Rheinland-Pfalz sowie um Akten, welche direkt entweder die 200.000 Angriffe "aus dem Internet" bestätigen oder verneinen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Volksfre…
An Landesbetrieb Daten und Information Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Angriffe aus dem Internet auf Landesbehörden [#10170]
Datum
13. Juni 2015 16:25
An
Landesbetrieb Daten und Information
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Volksfreund hat heute getitelt: Täglich 200.000 Angriffe aus dem Internet auf Landesbehörden http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Taeglich-200-000-Angriffe-aus-dem-Internet-auf-Landesbehoerden;art806,4238270 Ich bitte dahingehend um alle Aktenzeichen bezüglich "Hackerangriffen" auf staatliche Stellen in Rheinland-Pfalz sowie um Akten, welche direkt entweder die 200.000 Angriffe "aus dem Internet" bestätigen oder verneinen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz

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