🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Anhaltende "Zerstörung" einer Biotopfläche

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sein einiger Zeit wird eine als Biotopfläche mit überregionaler Bedeutung kartierte Fläche "Spielplatz für Jugendliche genutzt".
Hierbei wurden und werden Bäume gefällt, Unterstände gebaut usw. und die Eigenheit der Natur vor Ort stark verändert.
Grundsätzlich eine zu begrüßende Freizeitbeschäftigung, jedoch sicherlich nicht in einem ausgewiesenen Biotop.
Ein Hinweis, dass es sich um ein Biotop handelt wurde nicht beachtet.

Biotophaupt Nr. 5737-0095
Biotopteilflächen Nr. 5737-0095-002
Überschrift Lehmgruben nordwestlich Oberkotzau
Nord-Westlicher Bereich.

Sollte ein solcher Eingriff problematisch sein, bitte ich Sie (sofern Sie nicht Zuständig sind) die Behörde zu informieren, die hier eingreifen sollte um nochmal offiziell zu Informieren sowie ggf. den Schutz der Biotopflächen durchzusetzen.

Grundsätzlich freue ich mich über eine Antwort ob eine solche Veränderung problematisch und zu unterbinden ist oder spielt sowas keine Rolle?

Ich möchte Ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich einer Verwendung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten in diesem Fall nicht zustimme.

Ich danke Ihnen und verbleibe

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sein einiger Zeit…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anhaltende "Zerstörung" einer Biotopfläche [#201636]
Datum
25. Oktober 2020 14:06
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sein einiger Zeit wird eine als Biotopfläche mit überregionaler Bedeutung kartierte Fläche "Spielplatz für Jugendliche genutzt". Hierbei wurden und werden Bäume gefällt, Unterstände gebaut usw. und die Eigenheit der Natur vor Ort stark verändert. Grundsätzlich eine zu begrüßende Freizeitbeschäftigung, jedoch sicherlich nicht in einem ausgewiesenen Biotop. Ein Hinweis, dass es sich um ein Biotop handelt wurde nicht beachtet. Biotophaupt Nr. 5737-0095 Biotopteilflächen Nr. 5737-0095-002 Überschrift Lehmgruben nordwestlich Oberkotzau Nord-Westlicher Bereich. Sollte ein solcher Eingriff problematisch sein, bitte ich Sie (sofern Sie nicht Zuständig sind) die Behörde zu informieren, die hier eingreifen sollte um nochmal offiziell zu Informieren sowie ggf. den Schutz der Biotopflächen durchzusetzen. Grundsätzlich freue ich mich über eine Antwort ob eine solche Veränderung problematisch und zu unterbinden ist oder spielt sowas keine Rolle? Ich möchte Ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich einer Verwendung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten in diesem Fall nicht zustimme. Ich danke Ihnen und verbleibe Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201636/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihren Hinweis zu dem Biotop. Das Biotop mit der Biotopnummer 5737-…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: Anhaltende "Zerstörung" einer Biotopfläche [#201636]
Datum
20. November 2020 17:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihren Hinweis zu dem Biotop. Das Biotop mit der Biotopnummer 5737-0095-002 wurde im Jahr 1988 im Rahmen der Biotopkartierung im Landkreis Hof dokumentiert. Damals wurde in dem als "Lehmgruben nordwestlich Oberkotzau" bezeichneten Biotop folgende Vegetationsstrukturen festgestellt: 50 % mesophile Gebüsche, 20 % Altgras, 20 % Initialvegetation auf trockenen Standorten, 10% Initialvegetation auf nassen Standorten. Ich habe Ihnen den Biotopausdruck und die Biotopabgrenzung im Anhang beigelegt. Sie können sämtliche Ergebnisse der Biotopkartierung auch über unser Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FIN-Web) einsehen: https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_n... Bei der Biotopkartierung handelt es sich um keine Ausweisung von evtl. geschützten Flächen. Die Biotopkartierung stellt lediglich eine Dokumentation der Vegetation zum Zeitpunkt der Erfassung, hier im Jahr 1988, dar. Aus dem Luftbild kann man bereits erkennen, dass die im Biotop beschriebene Situation heute so nicht mehr zutreffend ist. In wie weit es sich bei dem im Jahr 1988 abgegrenzten Biotop heute auch noch um kartierwürdige Bestände oder gar um gesetzlich geschützte Bestandteile handelt, ist nur vor Ort oder bei entsprechender Kenntnisse über die aktuelle Situation möglich. Wir haben Ihren Hinweis daher an die zuständige Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Hof mit der Bitte um Beachtung und ggf. Veranlassung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,