Anhang zu den Empfehlungen für die Konzeption und Umsetzung einer Film- und Medienförderung in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2003

In Ergänzung zur Informationsfreiheitsanfrage https://fragdenstaat.de/a/9847 und https://fragdenstaat.de/a/10746:
Anhang zu den Empfehlungen für die Konzeption und Umsetzung einer Film- und Medienförderung in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2003 von der Kommission zur Film- und Medienförderung
im Auftrag des Ministers für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur.
Der Anhang umfasst:
A.1 Antrag der Fraktionen der SPD und FDP/ LHG 2002/2003, Drucksache 14/850
zur Film- und Medienförderung
A.2 Operative Rahmenkonzeption für eine Film- und Medienförderung in RLP,
Prof. Franz Kluge, FH Trier, Prof. Dr. Harald Schleicher, Akademie der Bildenden
Kunst‚ Universität Mainz
A.3 Vorschläge zur künftigen Film- und Medienförderung, Prof. Andreas Henrich, KHM
Köln
A.4 Vorschläge zur künftigen Film- und Medienförderung, Prof. Bastian Clevé, Filmakademie
Baden-Würrtemberg Ludwigsburg
A.5 Perspektiven der Medienförderung in Rheinland-Pfalz/ Entwurf für eine Film- und
Mediennach-wuchsförderung, vorgelegt von den Professorinnen und Professoren
an den medienpraktischen Ausbildungsstätten in RLP
A.6 Modellprojekt Nachwuchsförderung in Film- und Medienproduktion
A.7 Pilotprojekt zur Förderung von Film- und Medienprodukten/ Fördergrundsätze
des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur

Die Staatskanzlei hat hier nach ihren eigenen Angaben bisher unzulässig bisher gehandelt. Ich bitte daher darum die fehlenden Unterlagen schnell nachzureichen, auch mit Blick auf Schadensersatzansprüche, da die Sache bisher unangemessen von der Landesregierung bearbeitet wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ergänzung…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anhang zu den Empfehlungen für die Konzeption und Umsetzung einer Film- und Medienförderung in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2003 [#11062]
Datum
14. August 2015 19:57
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ergänzung zur Informationsfreiheitsanfrage https://fragdenstaat.de/a/9847 und https://fragdenstaat.de/a/10746: Anhang zu den Empfehlungen für die Konzeption und Umsetzung einer Film- und Medienförderung in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2003 von der Kommission zur Film- und Medienförderung im Auftrag des Ministers für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. Der Anhang umfasst: A.1 Antrag der Fraktionen der SPD und FDP/ LHG 2002/2003, Drucksache 14/850 zur Film- und Medienförderung A.2 Operative Rahmenkonzeption für eine Film- und Medienförderung in RLP, Prof. Franz Kluge, FH Trier, Prof. Dr. Harald Schleicher, Akademie der Bildenden Kunst‚ Universität Mainz A.3 Vorschläge zur künftigen Film- und Medienförderung, Prof. Andreas Henrich, KHM Köln A.4 Vorschläge zur künftigen Film- und Medienförderung, Prof. Bastian Clevé, Filmakademie Baden-Würrtemberg Ludwigsburg A.5 Perspektiven der Medienförderung in Rheinland-Pfalz/ Entwurf für eine Film- und Mediennach-wuchsförderung, vorgelegt von den Professorinnen und Professoren an den medienpraktischen Ausbildungsstätten in RLP A.6 Modellprojekt Nachwuchsförderung in Film- und Medienproduktion A.7 Pilotprojekt zur Förderung von Film- und Medienprodukten/ Fördergrundsätze des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Die Staatskanzlei hat hier nach ihren eigenen Angaben bisher unzulässig bisher gehandelt. Ich bitte daher darum die fehlenden Unterlagen schnell nachzureichen, auch mit Blick auf Schadensersatzansprüche, da die Sache bisher unangemessen von der Landesregierung bearbeitet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage #11062
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage #11062
Datum
9. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen