Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Anhänger SE-GC-852 Streuern trotz Ummeldung

Anfrage an: Bundeskasse Kiel

der Anhänger mit dem oben angebenden Kennzeichen wurde bereits vor zwei Jahren umgemeldet und hat den Besitzer gewechselt.
Was muss ich tun, damit keine weitere Steuer erhoben wird und die bereits gezahlte zurückerstattet werden kann?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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Markus Freßmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Anhänger mit…
An Bundeskasse Kiel Details
Von
Markus Freßmann
Betreff
Anhänger SE-GC-852 Streuern trotz Ummeldung [#25418]
Datum
23. November 2017 10:02
An
Bundeskasse Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Anhänger mit dem oben angebenden Kennzeichen wurde bereits vor zwei Jahren umgemeldet und hat den Besitzer gewechselt. Was muss ich tun, damit keine weitere Steuer erhoben wird und die bereits gezahlte zurückerstattet werden kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Markus Freßmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Markus Freßmann
Bundeskasse Kiel
Bundeskasse Trier -Dienstsitz Kiel- H 2099 - DII.BK.165.01 Kiel, 23.11.2017 Markus Freßmann Betr.: KFZ-St…
Von
Bundeskasse Kiel
Betreff
AW: Anhänger SE-GC-852 Streuern trotz Ummeldung [#25418]
Datum
23. November 2017 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskasse Trier -Dienstsitz Kiel- H 2099 - DII.BK.165.01 Kiel, 23.11.2017 Markus Freßmann Betr.: KFZ-Steuer Bezug: Nachstehende E-Mail Sehr geehrter Herr Freßmann, die Abmeldung /Ummeldung des Anhängers ist hier nicht systemseitig registriert. Ich habe Ihre E-Mail daher zur weiteren Prüfung des Steuerfalls an das zuständige Hauptzollamt Itzehoe weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskasse Kiel
AW: KFZ-Steuer / K10326969705 Sehr geehrter Herr Freßmann, Ihre Email habe ich erhalten. Weitere Auskünfte können…
Von
Bundeskasse Kiel
Betreff
AW: KFZ-Steuer / K10326969705
Datum
23. November 2017 15:28
Status
Sehr geehrter Herr Freßmann, Ihre Email habe ich erhalten. Weitere Auskünfte können gem. § 30 Abgabenordung (AO) nicht erteilt werden. Der Steuerpflichtige wird per Briefpost informiert. Mit freundlichen Grüßen