Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages

das Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt, bezüglich Facebook-Fanpages welches in der Kurzmeldung vom 2. Juni 2022 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html) erwähnt wird

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Anhörungsschr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505]
Datum
3. Juni 2022 09:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt, bezüglich Facebook-Fanpages welches in der Kurzmeldung vom 2. Juni 2022 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html) erwähnt wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250505/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505] # IFG-780/018 II#0925
Datum
3. Juni 2022 16:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
579,7 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505] # IFG-780/018 II#0925
Datum
22. Juni 2022 16:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
602,4 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen erkäre ich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505] # IFG-780/018 II#0925 [#250505]
Datum
22. Juni 2022 17:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen erkäre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250505/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505] # IFG-780/018 II#0925
Datum
23. Juni 2022 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
445,4 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0925 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zunächst bitte ich um Rückmeldung, um eine Begründung…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Anhörung Bundespresseamt wegen Facebook-Fanpages [#250505] # IFG-780/018 II#0925 [#250505]
Datum
23. Juni 2022 10:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zunächst bitte ich um Rückmeldung, um eine Begründung für die (positive) Bescheidung meines Antrags erforderlich ist, denn Ihr Schreiben vom 22. Juni und aus der Wortlaut des § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG spricht meiner Auffassung eher dafür, dass bei Verzicht auf die nach §§ 5, 6 IFG geschützten Daten keine Begründung erforderlich ist, andererseits führt Ihr Schreiben vom heutigen Tag zu der Interpretation, dass eine Begründung vorliegend dennoch erforderlich sei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250505/