Anhörung der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde im Rahmen eines Verfahrens der Bundesnetzagentur zu den Stromnetzkosten der Stromnetz Hamburg GmbH
Schreiben der Bundesnetzagentur (ohne Anlagen) im Verfahren BK8-13/1835-22 (Stromnetz Hamburg GmbH) an die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde zu deren Anhörung gemäß § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG (erwähnt auf Seite 3 des Beschlusses BK8-13/1835-22 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2017, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2013/2013_1000bis1999/2013_1800bis1899/BK8-13-1835/BK8-13-1835-22_Beschluss_download_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Information nicht vorhanden
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Datum19. März 2018
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20. April 2018
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