Ankauf einer Handschrift aus Himmerod

Den Kaufpreis für die vom Kloster Himmerod erworbene Handschrift, der angeblich vertraulich sein soll. Was den Fluss öffentlicher Geld angeht, kann dergleichen Gemauschel nicht akzeptiert werden. Ich werde im Ablehnungsfall in jedem Fall den Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz einschalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Kaufprei…
An Landesbibliothekszentrum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ankauf einer Handschrift aus Himmerod [#11429]
Datum
25. September 2015 19:35
An
Landesbibliothekszentrum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Kaufpreis für die vom Kloster Himmerod erworbene Handschrift, der angeblich vertraulich sein soll. Was den Fluss öffentlicher Geld angeht, kann dergleichen Gemauschel nicht akzeptiert werden. Ich werde im Ablehnungsfall in jedem Fall den Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz einschalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbibliothekszentrum
Ihre Anfrage vom 25. September 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in die Handschrift aus dem Kloster Himmerod wurde für…
Von
Landesbibliothekszentrum
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. September 2015
Datum
22. Oktober 2015 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Handschrift aus dem Kloster Himmerod wurde für 60.000 Euro erworben. Mit freundlichem Gruß, Dr. A. Gerlach