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Ankauf von Sicherheitslücken

Aus einer Stellenausschreibung des BKAs ist ersichtlich, dass die „Schaffung der technisch-kriminaltaktischen Voraussetzungen zum verdeckten polizeilichen Zugriff auf entfernte Rechnersysteme unter Beachtung insbesondere der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik.“ angestrebt wird[1].

Offenbar soll unter Ausnutzung von Sicherheitslücken eine staatliche Infiltration von IT-Systemen ermöglicht werden.

1. Gab es Ausgaben zum Erwerb von Sicherheitslücken im Verantwortungsbereich Ihrer Behörde?

2. Sind Ausgaben zum Erwerb von Sicherheitslücken im Verantwortungsbereich Ihrer Behörde geplant?

Weiterhin ist als Aufgabe aus der Stellenausschreibung zu entnehmen: „Nationaler und internationaler Informationsaustausch mit Dienststellen und Wirtschaftsunternehmen.“

3. Falls 1. oder 2. zutrifft: wurden oder werden die Hersteller über die Sicherheitslücken informiert?

[1] Stellenausschreibung des BKAs https://t.co/vzH8XyX0

Antwort verspätet

  • Datum
    16. Mai 2012
  • Frist
    19. Juni 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ankauf von Sicherheitslücken
Datum
16. Mai 2012 20:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Aus einer Stellenausschreibung des BKAs ist ersichtlich, dass die „Schaffung der technisch-kriminaltaktischen Voraussetzungen zum verdeckten polizeilichen Zugriff auf entfernte Rechnersysteme unter Beachtung insbesondere der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik.“ angestrebt wird[1]. Offenbar soll unter Ausnutzung von Sicherheitslücken eine staatliche Infiltration von IT-Systemen ermöglicht werden. 1. Gab es Ausgaben zum Erwerb von Sicherheitslücken im Verantwortungsbereich Ihrer Behörde? 2. Sind Ausgaben zum Erwerb von Sicherheitslücken im Verantwortungsbereich Ihrer Behörde geplant? Weiterhin ist als Aufgabe aus der Stellenausschreibung zu entnehmen: „Nationaler und internationaler Informationsaustausch mit Dienststellen und Wirtschaftsunternehmen.“ 3. Falls 1. oder 2. zutrifft: wurden oder werden die Hersteller über die Sicherheitslücken informiert? [1] Stellenausschreibung des BKAs https://t.co/vzH8XyX0
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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