Anklage gegen Deutsche, die aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heim gekehrt sind

Anfrage an: Bundesarchiv

Seit bestehen der BRD, seit in Kraft treten des Grundgesetzes, wurden deutsche Kriegsheimkehrer aus der Sowjetunion vor BRD-Gerichte gezerrt, angeklagt und zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Es sollen tausende aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft heimgekehrte deutsche Bürger gewesen sein.

Meine Quelle:
Auszug aus dem Buch „Bundesrepublik Deutschland und Adenauer“ von Wilhelm Karl Gerst, Verlag die Wirtschaft Berlin, 1957

Das Sündenregister der Bundesregierung ist weit größer, als der PPP mitzuteilen in der Lage war. Sie ließ es gewähren, daß in dem ihr unterstellten Heimkehrerlager Friedland viele tausend Heimkehrer einzeln von den westalliierten Geheimdiensten stundenlang ausgefragt wurden, um aus ihnen Material für die westliche Militärspionage herauszuholen. Erst als Kirchenpräses Held um die Jahreswende 1954/55 darüber einen empörten Brief an Dr. Adenauer schrieb, wurde dieser skandalöse Zustand, wenigstens äußerlich, abgestellt. Adenauer antwortete dem Kirchenpräses in seiner rührend naiven Weise: "Davon han ich janich jewußt." Schlimm genug, wenn er wirklich nicht gewußt haben sollte, was die amerikanischen und britischen Geheimdienste dort mit deutschen Menschen trieben. Dann hatte er wohl auch nichts davon gewußt, daß amnestierte Kriegsverbrecher bei den westdeutschen Staatsanwälten Strafanträge gegen Kameraden stellten, die vor sowjetischen Militärgerichten als Zeugen gegen sie aufgetreten waren. Ungeachtet der Tatsache, daß nach dem sowjetischen Strafrecht jeder bestraft wird, der als Zeuge falsch aussagt, er also zur Wahrheit verpflichtet ist, und ohne nachprüfen zu können, ob eine "Urteilsschelte" gegenüber den sowjetischen Gerichten irgendwie gerechtfertigt war, wurden solche Zeugen wegen angeblich falscher Aussagen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Fragen:

1. Wie viele Deutsche wurden nach der Rückkehr aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft angeklagt?
2. Wie viele Gerichtsverfahren gab es?
3. Wie viele aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrte Deutsche Menschen wurden verurteilt?
4. Wie viele der in der BRD verfolgten Kriegsgefangenen (in sowjetischer Kriegsgefangenschaft) begingen Suizid wegen ihrer Verfolgung auf Alt-BRD-Boden?
5. Wurden diese verurteilten Menschen rehabilitiert?
Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, was sprach gegen eine Rehabilitierung?
6. Auf welcher gesetzlicher Grundlage wurden diese aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrten Menschen angeklagt und verurteilt?

Ergebnis der Anfrage

Ich werde jetzt die Suche so fortsetzen wie das Bundesarchiv mir es empfohlen hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit bestehen der…
An Bundesarchiv Details
Von
Johann Weber
Betreff
Anklage gegen Deutsche, die aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heim gekehrt sind [#257004]
Datum
13. August 2022 15:19
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit bestehen der BRD, seit in Kraft treten des Grundgesetzes, wurden deutsche Kriegsheimkehrer aus der Sowjetunion vor BRD-Gerichte gezerrt, angeklagt und zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Es sollen tausende aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft heimgekehrte deutsche Bürger gewesen sein. Meine Quelle: Auszug aus dem Buch „Bundesrepublik Deutschland und Adenauer“ von Wilhelm Karl Gerst, Verlag die Wirtschaft Berlin, 1957 Das Sündenregister der Bundesregierung ist weit größer, als der PPP mitzuteilen in der Lage war. Sie ließ es gewähren, daß in dem ihr unterstellten Heimkehrerlager Friedland viele tausend Heimkehrer einzeln von den westalliierten Geheimdiensten stundenlang ausgefragt wurden, um aus ihnen Material für die westliche Militärspionage herauszuholen. Erst als Kirchenpräses Held um die Jahreswende 1954/55 darüber einen empörten Brief an Dr. Adenauer schrieb, wurde dieser skandalöse Zustand, wenigstens äußerlich, abgestellt. Adenauer antwortete dem Kirchenpräses in seiner rührend naiven Weise: "Davon han ich janich jewußt." Schlimm genug, wenn er wirklich nicht gewußt haben sollte, was die amerikanischen und britischen Geheimdienste dort mit deutschen Menschen trieben. Dann hatte er wohl auch nichts davon gewußt, daß amnestierte Kriegsverbrecher bei den westdeutschen Staatsanwälten Strafanträge gegen Kameraden stellten, die vor sowjetischen Militärgerichten als Zeugen gegen sie aufgetreten waren. Ungeachtet der Tatsache, daß nach dem sowjetischen Strafrecht jeder bestraft wird, der als Zeuge falsch aussagt, er also zur Wahrheit verpflichtet ist, und ohne nachprüfen zu können, ob eine "Urteilsschelte" gegenüber den sowjetischen Gerichten irgendwie gerechtfertigt war, wurden solche Zeugen wegen angeblich falscher Aussagen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Fragen: 1. Wie viele Deutsche wurden nach der Rückkehr aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft angeklagt? 2. Wie viele Gerichtsverfahren gab es? 3. Wie viele aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrte Deutsche Menschen wurden verurteilt? 4. Wie viele der in der BRD verfolgten Kriegsgefangenen (in sowjetischer Kriegsgefangenschaft) begingen Suizid wegen ihrer Verfolgung auf Alt-BRD-Boden? 5. Wurden diese verurteilten Menschen rehabilitiert? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, was sprach gegen eine Rehabilitierung? 6. Auf welcher gesetzlicher Grundlage wurden diese aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrten Menschen angeklagt und verurteilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 257004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257004/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
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Bundesarchiv
Sehr geehrter Herr Weber, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.08.2022 mit welchem Sie offenbar Zugang zu Arch…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Anklage gegen Deutsche, die aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heim gekehrt sind [#257004]
Datum
17. August 2022 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.08.2022 mit welchem Sie offenbar Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs begehren, da die von Ihnen gewünschten Informationen, insofern Sie hier vorliegen, nicht in den originären eigenen Akten des Bundesarchivs zu finden sein dürften. Für einen Zugang zu Archivgut des Bundes, ist jedoch das Bundesarchivgesetz (BArchG) als speziellere Gesetzesgrundlage anzuwenden. Ein Zugang nach dem IFG ist somit nicht möglich. Für den Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs ist es notwendig, dass Sie einen Benutzungsantrag stellen. Diesen können Sie unter folgendem Link abrufen: <https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/benutzungsantrag.pdf?__blob=publicationFile> https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Benutzen/Benutzungsantrag/benutzungsantrag.html Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, die Bestände des Bundesarchivs mit Hilfe der Recherchesoftware Invenio zu durchsuchen. Weitere Informationen zu Invenio sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Finden/Recherchesysteme/Invenio/invenio.html Mit freundlichen Grüßen