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Ankündigung des BfS zum Rückzug des Planfeststellungsantrags ERAM

Das BfS hat am 15.02.2017 dem MULE angekündigt, dass es beabsichtige, den Antrag
auf Stilllegung des Endlagers Morsleben zurückzuziehen, siehe Drucksache 7/1252 Landtag Sachsen-Anhalt S. 5.

Bitte übersenden Sie mir umgehend diese Ankündigungung inklusive aller Anlagen und Begründungen.

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  • Datum
    20. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BfS hat am 1…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
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Betreff
Ankündigung des BfS zum Rückzug des Planfeststellungsantrags ERAM [#21108]
Datum
20. April 2017 12:00
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BfS hat am 15.02.2017 dem MULE angekündigt, dass es beabsichtige, den Antrag auf Stilllegung des Endlagers Morsleben zurückzuziehen, siehe Drucksache 7/1252 Landtag Sachsen-Anhalt S. 5. Bitte übersenden Sie mir umgehend diese Ankündigungung inklusive aller Anlagen und Begründungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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