Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010

Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    8,35 Euro
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
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Betreff
Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010 [#208033]
Datum
6. Januar 2021 19:47
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Poli…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010 [#208033]
Datum
9. Februar 2021 07:55
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Poli…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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Betreff
AW: Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010 [#208033]
Datum
9. Februar 2021 07:55
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräs…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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AW: Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010 [#208033]
Datum
16. Mai 2021 23:14
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
16. Mai 2021 23:16
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bislang schlichtweg keine Antwort vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208033.pdf Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2021 13:36
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AW: Ihre E-Mail vom 16. Mai 2021 [#208033] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anla…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16. Mai 2021 [#208033]
Datum
29. Mai 2021 09:11
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Just 4 IFG 9.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 6.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Akt…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
IFG Antrag - Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010 [#208033]
Datum
1. Juni 2021 08:34
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Just 4 IFG 9.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 6.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung wird sich bemüht. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
1. Juni 2021 22:16
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzlichen Fristen nicht gewahrt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208033.pdf Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Datum
3. Juni 2021 12:15
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräs…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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AW: Ihre weitere Bitte um Vermittlung vom 1. Juni 2021 (Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010) [#208033]
Datum
24. Juni 2021 08:06
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Datum
17. August 2021 15:43
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
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Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
28. August 2021 12:05
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach wie vor keine Antwort vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208033.pdf Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Betreff versteckt
Datum
31. August 2021 11:02
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AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich nunmehr mit einer Rück…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033]
Datum
8. September 2021 20:46
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich nunmehr mit einer Rückmeldung rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Sache liegt noch immer kei…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033]
Datum
7. Dezember 2021 20:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Sache liegt noch immer keine Antwort vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. August 2021 [#208033]
Datum
7. Dezember 2021 20:34
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ vom 06.01.2021 (#208033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 302 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Dezember 2021 09:19
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Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Dezember 2021
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
21. Dezember 2021 19:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nunmehr (nach fast einem Jahr) zwar eine erste Rückmeldung vorliegt, für die Übersendung einer einfachen Geschäftsanweisung jedoch 8,35 EUR verlangt werden. Es handelt sich mE um eine einfache Auskunft, was der geringe Betrag bereits indiziert. Ich bitte Sie um Prüfung des Sachverhaltes. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208033.pdf - 2021-12-15_1-polizei-berlin-auskunft-15_12_2021.pdf Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 15.12.2021. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache A…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
21. Dezember 2021 19:43
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 15.12.2021. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei ist, was der von Ihnen errechnete Aufwand bereits indiziert. Der Antrag wird unter dem Vorbehalt der Gebührenfreiheit gestellt. Ich bitte höflich um Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr Antragsteller/in ich verweise auf mein Schreiben vom 15.12.2021, dort erfolgte eine ausführliche Erläuterun…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
22. Dezember 2021 08:07
Status
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Sehr Antragsteller/in ich verweise auf mein Schreiben vom 15.12.2021, dort erfolgte eine ausführliche Erläuterung der zu erwartenden Kosten und wie sich diese konkret in Ihrem Fall zusammensetzen. Dem Schreiben können Sie auch entnehmen, dass gemäß § 16 IFG eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) in Verbindung mit § 5 der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) und der Tarifstelle 1004 lit. a) Nr. 2 der Anlage zur VGebO, beträgt die Gebühr für eine einfache schriftliche Aktenauskunft 5,00 bis 100,00 Euro. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, Sie erhalten dann einen gebührenpflichtigen Bescheid. Sollte ich bis zum 28.12.2021 keine Antwort von Ihnen erhalten gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wer der zuständige Sachbearbeiter ist. Mit freundliche…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
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Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Anlage 1 zur Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin PPr Stab Nr. 2/2010 vom 17. Mai 2010“ [#208033]
Datum
22. Dezember 2021 08:17
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wer der zuständige Sachbearbeiter ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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AW: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, versteh…
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033]
Datum
5. Januar 2022 21:29
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, verstehe ich Sie richtig, dass die einfache Auskunft, hier die Übersendung einer PDF, Kosten in Höhe von 8,35 € verursachen soll? War dies aus Ihrer Sicht die Intention des Gesetzgebers? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, kön…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033]
Datum
6. Januar 2022 11:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte die maßgeblichen Erwägungen für Ihre Einschätzungen mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/
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AW: Re: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033] Sehr geehrte Damen und Herren, ich…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre weitere Bitte vom 21. Dezember 2021 (unser Az. 525.798) [#208033]
Datum
6. Januar 2022 12:02
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um schriftliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208033/