Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission

Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission

Im Rahmen eines Rechtsstreites über die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (insbesondere das wiederholte intensive Anfassen im Genitalbereich ohne besonderen Anlass durch Luftsicherheitsassistenten gegen den erklärten Willen des Durchsuchten) benötige ich Einsicht in das genannte Dokument. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass dieses Dokument die zulässigen Maßnahmen festlegt und ihren Umfang und die Art der Durchführung beschreibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlage 4-A des D…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission [#30507]
Datum
3. Juni 2018 13:25
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission Im Rahmen eines Rechtsstreites über die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (insbesondere das wiederholte intensive Anfassen im Genitalbereich ohne besonderen Anlass durch Luftsicherheitsassistenten gegen den erklärten Willen des Durchsuchten) benötige ich Einsicht in das genannte Dokument. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass dieses Dokument die zulässigen Maßnahmen festlegt und ihren Umfang und die Art der Durchführung beschreibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission“ [#30507]
Datum
14. Juli 2018 17:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30507 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Schutzbedürftigkeit der angefragten Information nicht hinreichend belegt wurde. Vielmehr wird mir durch die vorgeschobene Geheimhaltung das Recht verwehrt, mich vor Gericht gegen eine Missachtung geltenden Rechtes zur Wehr zu setzen. Es wird mir unmöglich gemacht nachzuweisen, dass eine Flugsicherheitsassistent gegen seine eigenen Vorschriften verstoßen hat, als er mich sexuell belästigte. Ich habe begründetes Interesse an der mir verweigerten Auskunft, da ich widerrechtliches Handeln vor Gericht nachweisen muss, was durch die vorgeschobene Geheimhaltung aber unterbunden wird. In einem Rechtsstaat muss der Bürger aber die Möglichkeit haben, sein Recht notfalls auch vor Gericht zu erstreiten. Dafür benötige ich das Dokument, dessen Einsicht mir verwehrt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Juli 2018 10:37
Status
Warte auf Antwort
143,2 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. August 2018 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen

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