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Anlage eines befestigten Parkplatzes im LB 9.18

eine Erklärung, wie es im geschützten Landschaftsbestndteil LB 9.18, 51069 Dellbrück, Mielenforster Straße (am Thurner Hof) dazu kommen konnte, dass westlich der Thurner Mühle direkt an der Stunde angrenzend vor etwa 10 Jahren eine Ruderalfläche in einen geschotterten befestigten Parkplatz für Pferdeanhänger umgewandelt wurde.
Gab es dazu einen Bauantrag? Gab es dazu eine Genehmigung?
Wer hat das veranlasst und bezahlt? Wer wird wann die Renaturierung durchführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Jürgen Meder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Jürgen Meder
Betreff
Anlage eines befestigten Parkplatzes im LB 9.18 [#218266]
Datum
13. April 2021 17:53
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Erklärung, wie es im geschützten Landschaftsbestndteil LB 9.18, 51069 Dellbrück, Mielenforster Straße (am Thurner Hof) dazu kommen konnte, dass westlich der Thurner Mühle direkt an der Stunde angrenzend vor etwa 10 Jahren eine Ruderalfläche in einen geschotterten befestigten Parkplatz für Pferdeanhänger umgewandelt wurde. Gab es dazu einen Bauantrag? Gab es dazu eine Genehmigung? Wer hat das veranlasst und bezahlt? Wer wird wann die Renaturierung durchführen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Meder Anfragenr: 218266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218266/ Postanschrift Jürgen Meder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Meder
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Meder, Sie haben für Ihre Anfrage die falsche Plattform gewählt. Anfragen nach dem Verbraucher…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Anlage eines befestigten Parkplatzes im LB 9.18 [#218266] und Vorgang Baumfällung zum Zwecke der Aufstellung einer McDonalds-Werbetafel [#218263]
Datum
14. April 2021 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meder, Sie haben für Ihre Anfrage die falsche Plattform gewählt. Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beziehen sich nur auf den in §1 genannten Anwendungsbereich. Ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. Anfragen zum Thema Bäume in Köln stellen Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte Sie in der Zukunft über diese Plattform nur Anfragen zum VIG zu stellen. Die Vorgänge werden von mir geschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Meder, auf Umwege ist Ihre Anfrage als zuständige Sachbearbeiterin in dem Bereich zu mir gelan…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
WG: Anlage eines befestigten Parkplatzes im LB 9.18 [#218266]
Datum
19. April 2021 11:19
Status
Sehr geehrter Herr Meder, auf Umwege ist Ihre Anfrage als zuständige Sachbearbeiterin in dem Bereich zu mir gelangt. Ich möchte Ihnen wie folgt auf die Anfrage antworten. Kosten fallen Ihnen für diese Anfrage nicht an. Die von Ihnen angefragte Fläche wird seit langer Zeit (die Luftbilder hierzu gehen zurück bis 1998) durch den vor Ort ansässigen Reiterverein (Reiterverein Kornspringer e.V.) als Abstellplatz für ihre Pferdeanhänger genutzt. Obwohl die Fläche nach Auswertung der Luftbilder auch vorher schon geschottert war, muss eine erneute Schotterung zwischen den Jahren 2010-2014 erfolgt sein. Die Fläche befindet sich im städtischen Eigentum und wurde nie an den Reiterverein verpachtet. Die Inanspruchnahme fand somit sukzessive illegal statt, wurde aber seitens der Stadt, in erster Linie dem Liegenschaftsamt, geduldet. Ich gehe davon aus, dass die erneute Verfestigung der Fläche durch den Reiterverein erfolgt ist. Ein landschaftsrechtliches Vorgehen gegen diese Inanspruchnahme in der Vergangenheit konnte ich bei meiner Recherche nicht finden, vermutlich, weil seitens der UNB davon ausgegangen war, dass hier eine Pacht durch den Reiterverein vorlag. Ein Bauantrag ist nie gestellt worden. Im Ausblick gibt es dennoch Positives zu der Fläche zu vermelden. Es liegt der Unteren Wasserbehörde eine Planung zur Renaturierung der Strunde in diesem Bereich der Holzmühle zur Genehmigung vor. Diese sieht eine Abflachung der Böschungen sowie einen etwas geschwungenen Verlauf im Bereich der aktuellen Parkplatzfläche vor, so dass die jetzige Nutzung dann entfällt und die Fläche im Zuge der Maßnahme renaturiert wird. Der Reiterverein ist über diese Entwicklung natürlich nicht glücklich und hat dagegen Einspruch erhoben. Aufgrund mangelnder Vereinbarungen zu der Fläche hat der Verein jedoch keinen Anspruch auf Ersatz. Da ich im Rahmen der Genehmigungsplanung bereits vor einiger Zeit Stellung genommen hatte, war ich davon ausgegangen, dass die Genehmigung erteilt und die Umsetzung bald erfolgen würde. Leider habe ich bei meiner heutigen Nachfrage zum Zeitplan erfahren, dass die Genehmigung aufgrund von Bedenken seitens des Denkmalschutzes im Bereich der Holzmühle noch nicht erteilt wurde. Daher kann ich Ihnen noch keinen konkreten Umsetzungsfahrplan nennen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Planung in der geschilderten Form mittelfristig umgesetzt wird. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern noch einmal an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen