Anlage zum Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014

Anfrage an: Gemeinde Rangsdorf

Im Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe 2/2014 gibt es auf Seite 9 den Hinweis auf eine Antwort der Gemeindevertretung auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Rocher "gemäß Anlage".
Leider fehlt - wie so oft - diese Anlage. Nun bin ich es mittlerweile gewohnt, mir viele Informationen aus den Tiefen des Bürgerinformationssystems heraus zu suchen. Leider steht aber auch im 172 langen kompletten Werk nichts hierzu. Wird dieses nicht veröffentlicht, weil es im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde?

Falls nicht, bitte ich um Zusendung der Anlage sowie - falls nicht vertraulich - der Beschwerde.

Danke!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2014
  • Frist
    20. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anlage zum Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]
Datum
16. Februar 2014 21:01
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Im Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe 2/2014 gibt es auf Seite 9 den Hinweis auf eine Antwort der Gemeindevertretung auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Rocher "gemäß Anlage". Leider fehlt - wie so oft - diese Anlage. Nun bin ich es mittlerweile gewohnt, mir viele Informationen aus den Tiefen des Bürgerinformationssystems heraus zu suchen. Leider steht aber auch im 172 langen kompletten Werk nichts hierzu. Wird dieses nicht veröffentlicht, weil es im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde? Falls nicht, bitte ich um Zusendung der Anlage sowie - falls nicht vertraulich - der Beschwerde. Danke!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Rangsdorf
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 Sehr ge…
Von
Gemeinde Rangsdorf
Betreff
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014
Datum
25. Februar 2014 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben eine Anfrage mit Bezug auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg bei der Gemeinde Rangsdorf in elektronischer Form eingereicht. Um mit Ihnen in Korrespondenz treten zu können, benötige ich Ihre postalische Anschrift. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese kurzfristig mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]
Datum
25. Februar 2014 21:59
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, schade, dass die Gemeinde Rangsdorf zwar per Internet erreichbar ist, auf diesem Weg aber nicht antwortet. Wäre für eine moderne Gemeinde heutzutage eigentlich normal. Meine Adresse lautet: Antragsteller/in Winterfeldallee 123 15834 Rangsdorf Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Rangsdorf
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für die Übersendu…
Von
Gemeinde Rangsdorf
Betreff
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014
Datum
26. Februar 2014 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für die Übersendung Ihrer Postanschrift. Die Gemeinde Rangsdorf kommuniziert schon auf digitalem Wege, aber nicht alle Daten, insbesondere schützenswerte, sollten unverschlüsselt per E-Mail versandt werden. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Rangsdorf
AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5…
Von
Gemeinde Rangsdorf
Betreff
AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]
Datum
26. Februar 2014 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben einen nicht sicheren Internetversand gewählt und einen Antrag nach dem Akteneinsichtsgesetz gestellt. Dieser Antrag ist innerhalb von 4 Wochen durch Bescheid zu beantworten. Der Bescheid ist Ihnen auf einem gesetzlich zulässigen sicheren Kommunikationsweg zuzustellen. Sofern Sie eine Möglichkeit haben, eine DE-mail zu empfangen, könnte dies per Internet erfolgen. Ansonsten erhalten Sie, wie gesetzlich vorgesehen einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]
Datum
27. Februar 2014 19:46
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Info. Grundsätzlich nutze ich die S/MIME Verschlüsselung, aber mir ist bewusst dass es regulatorische und organisatorische Hürden gibt, die dessen Nutzung im Wege stehen. Dann warte ich auf die Post. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Rangsdorf
Eingangsbestätigung
Von
Gemeinde Rangsdorf
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. Februar 2014
Status
87,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinde Rangsdorf - Ihr Antrag vom 16.02.2014 - Anlage um Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014 [#5735]
Datum
23. März 2014 11:51
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anlage zum Rangsdorfer Allgemeinen Anzeiger Ausgabe 2/2014" vom 16.02.2014 (#5735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Gemeinde Rangsdorf
Beschwerde über Falschaussage auf diesem Portal durch mich
Von
Gemeinde Rangsdorf
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde über Falschaussage auf diesem Portal durch mich
Datum
24. März 2014
Status
99,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde über Falschaussage auf diesem Portal durch mich [#5735] Sehr geehrter Herr Rocher, die Gemeinde R…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde über Falschaussage auf diesem Portal durch mich [#5735]
Datum
26. März 2014 20:57
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Sehr geehrter Herr Rocher, die Gemeinde Rangsdorf schafft es zwar scheinbar nicht, mir innerhalb von 40 Tagen die im öffentlichen Anzeiger vom 16.02.2014 als (nicht vorhandene) Anlage beschriebene Dienstaufsichtsbeschwerde über ihren Bürgermeister zu übermitteln - einen entrüsteten Brief, dass ich auf diesem Portal behaupte, einen entsprechenden BESCHEID nicht erhalten zu haben, bekomme ich jedoch unverzüglich. Ich habe daher die beiden Dokumente hochgeladen und somit meine Behauptung konkretisiert, dass ich sehr wohl eine EINGANGSBESTÄTIGUNG erhalten habe, in der Sache jedoch keine Informationen. Bitte verzeihen Sie, dass ich unter einem Bescheid eine sachdienliche Information verstanden habe. In freudiger Erwartung der einfachen Fotokopie des Ihnen vorliegenden Schriftstücks... Anfragenr: 5735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Gemeinde Rangsdorf
Ablehnung der Akteneinsicht
Von
Gemeinde Rangsdorf
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Akteneinsicht
Datum
28. März 2014
Status
458,3 KB