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Anlagen A.2.1 und A.2.2 des S-Bahn-Verkehrsvertrags

Sofern bei diesen Anlagen seit 2013 Aktualisierungen vorgenommen wurden, senden Sie mir bitte die jeweils aktuellen Versionen der Anlagen A.2.1 bzw. A.2.2 des S-Bahn-Verkehrsvertrages zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anlagen A.2.1 und A.2.2 des S-Bahn-Verkehrsvertrags [#29477]
Datum
5. Mai 2018 20:48
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sofern bei diesen Anlagen seit 2013 Aktualisierungen vorgenommen wurden, senden Sie mir bitte die jeweils aktuellen Versionen der Anlagen A.2.1 bzw. A.2.2 des S-Bahn-Verkehrsvertrages zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anlage A.2.1. ist im Transparenzportal in der veröffentlichten Version gültig. Ve…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Anlagen A.2.1 und A.2.2 des S-Bahn-Verkehrsvertrags [#29477]
Datum
3. Juli 2018 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anlage A.2.1. ist im Transparenzportal in der veröffentlichten Version gültig. Vertragsseitig wird die Anlage A 2.1. jeweils drei Monate vor Fahrplanwechsel erstellt und bis 2 Monate vor Fahrplanwechsel geprüft (vgl. hierzu Anlage 2.9 (Betriebliche Unterlagen und Daten). Erst danach ist eine Bereitstellung/Weitergabe möglich. Hierzu wäre vsl. im Zeitraum November 2018 ein erneuter Antrag zu stellen. Anlage A.2.2 stellt die grundsätzliche Fahrplanbildung dar und wird ggf. seltener als jährlich aktualisiert. Die letztmalig aktualisierte Version liegt dem Schreiben als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen
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