Anlagerichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

die Anlagerichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anlagerich…
An Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anlagerichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz [#18126]
Datum
18. Oktober 2016 23:27
An
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anlagerichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 3 Abs. 6 Landestransparenzgesetz ist die ISB al…
Von
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anlagerichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz [#18126]
Datum
10. November 2016 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 3 Abs. 6 Landestransparenzgesetz ist die ISB als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut vom Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgeschlossen. Auch das VIG ist auf die ISB als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut nicht anwendbar. Ihren Antrag weisen wir daher zurück. Soweit Sie sich über die finanzielle Situation der ISB informieren möchten, verweisen wir auf den Offenlegungsbericht, der im Internet veröffentlicht wird: http://isb.rlp.de/fileadmin/Resourcen/Shop/Dokumente/ISB-Offenlegungsbericht-2015.pdf Mit freundlichen Grüßen