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Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern

Beim LRA-BT ist durch Dr. v. Stetten, staatl. Gesundheitsamt 2017 aktenkundig dokumentiert, dass der Fassungsbereich der WV-Anlage Leups (OT von Pegnitz) - entgegen der Schutzauflage im WR-Bescheid NICHT eingezäunt ist. Die Kommunalaufsicht zitiert namentlich zwei Bedienstete des Gesundheitsamts, die dazu feststellten 'dieser Missstand sei ursächlich für sporadisch auftretende (gesundheitsgefährdende) Rohwasseraufkeimungen'.
Müsste bei diesem Kenntnisstand nicht das WWA als Fachbehörde
1. Umgehend eine anlassbezogene Sofortkontrolle des Zustands durchführen und WR-Bescheid gemäße Abhilfe nach den a.a.R.d.T. fordern?
2. Anlassbezogen das Betriebstagebuch prüfen, ob dieser wasserrechtlich ordnungswidrige Missstand nach EigenüberwachungsVO vorschriftsmäßig in den dafür monatlich vorgeschriebenen Kontrollen darin korrekt dokumentiert ist?
3. Der ZwV-Juragruppe ist für diesen Missstand seit 1978 verantwortlich, der Verwaltungsleiter hat in der Presse jedoch öffentlich erklärt, diesen auch künftig nicht abstellen zu wollen. Ist diese Haltung noch mit der gebotenen Vertrauenswürdigkeit in einen öffentlichen Wasserversorger vereinbar?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim LRA-BT is…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
10. Februar 2019 10:46
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim LRA-BT ist durch Dr. v. Stetten, staatl. Gesundheitsamt 2017 aktenkundig dokumentiert, dass der Fassungsbereich der WV-Anlage Leups (OT von Pegnitz) - entgegen der Schutzauflage im WR-Bescheid NICHT eingezäunt ist. Die Kommunalaufsicht zitiert namentlich zwei Bedienstete des Gesundheitsamts, die dazu feststellten 'dieser Missstand sei ursächlich für sporadisch auftretende (gesundheitsgefährdende) Rohwasseraufkeimungen'. Müsste bei diesem Kenntnisstand nicht das WWA als Fachbehörde 1. Umgehend eine anlassbezogene Sofortkontrolle des Zustands durchführen und WR-Bescheid gemäße Abhilfe nach den a.a.R.d.T. fordern? 2. Anlassbezogen das Betriebstagebuch prüfen, ob dieser wasserrechtlich ordnungswidrige Missstand nach EigenüberwachungsVO vorschriftsmäßig in den dafür monatlich vorgeschriebenen Kontrollen darin korrekt dokumentiert ist? 3. Der ZwV-Juragruppe ist für diesen Missstand seit 1978 verantwortlich, der Verwaltungsleiter hat in der Presse jedoch öffentlich erklärt, diesen auch künftig nicht abstellen zu wollen. Ist diese Haltung noch mit der gebotenen Vertrauenswürdigkeit in einen öffentlichen Wasserversorger vereinbar?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgung…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
12. März 2019 11:14
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ich bin leider enttäuscht, so schwer war meine Fragestellung doch nicht, dass man sie nicht in Monatsfrist hätte "abarbeiten" können? Oder möchten sie untätig gebliebene Behörden schützen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
12. März 2019 11:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
19. März 2019 10:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Darf ich bitte noch mit der Beantwortung meiner Anfrage rechnen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
21. März 2019 15:41
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren sie mich, ob sie meine Anfrage noch beantworten, oder sie - aus welchen Gründen - verweigern wollen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
27. März 2019 20:20
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Darf ich erwarten trotzdem noch zeitnah eine Antwort zu bekommen, oder würden sie es vorziehen sich lieber indirekt, gegenüber der Presse dazu zu äußern, auch das würde ich akzeptieren? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgung…
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Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
2. April 2019 17:13
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte begründen Sie ihre Nichtbeantwortung. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern [#56588]
Datum
24. April 2019 21:30
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anlassbezogene Kontrollen von Wasserversorgungsanlagen und Betriebstagebüchern“ vom 10.02.2019 (#56588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Begründen Sie bitte weshalb sie die Fragen nicht beantworten wollen! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit frustrierten Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>