Anlegestelle Friedrichshagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben der Anlegestelle von Stern und Kreis Schifffahrt in Friedrichshagen entstehen neue Anlegestellen.
Wer baut diese und wozu werden sie genutzt? Wer ist der Ansprechpartner für weitere Informationen zu den neuen Anlegestellen?

Vielen Dank und beste Grüße
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
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Betreff
Anlegestelle Friedrichshagen [#21053]
Datum
13. April 2017 09:07
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, neben der Anlegestelle von Stern und Kreis Schifffahrt in Friedrichshagen entstehen neue Anlegestellen. Wer baut diese und wozu werden sie genutzt? Wer ist der Ansprechpartner für weitere Informationen zu den neuen Anlegestellen? Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage in die zuständige Abteilung weitergeleitet mit der der Bitte um…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Anlegestelle Friedrichshagen [#21053]
Datum
13. April 2017 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage in die zuständige Abteilung weitergeleitet mit der der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ohne ein Verwaltungsverfahren nach dem IFG eröffnen zu müssen, kann ich Ihnen Folgende…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Anlegestelle Friedrichshagen [#21053]
Datum
13. April 2017 13:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ohne ein Verwaltungsverfahren nach dem IFG eröffnen zu müssen, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Anlegestelle am Müggelpark ist Bestandteil des Projektes wassertouristische Aufwertung des Müggelparkes. Das Projekt wird aus Fördermitteln finanziert. Seit fast 10 Jahren wird der Müggelpark umfänglich saniert. Die Anlegestelle wird vom Straßen- und Grünflächenamt verwaltet. Sie ist derzeit noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben, da die Beschilderung noch nicht vollständig ist. Die Anlegestelle steht nach Freigabe allen Wassersportlern und Wassertouristen zur Verfügung. Die max. Liegezeit wird 23 Stunden betragen. Die Anlegestelle soll die Förderung des Wassertourismus unterstützen. Die Bau- und Förderunterlagen befinden sich im Straßen- und Grünflächenamt. Ansprechpartnerin für Fragen zur Steganlage bin ich. Angaben zu meiner Erreichbarkeit s.u. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Akteneinsicht nehmen oder nur ein Aktenauskunft erhalten wollen. Sollte das Letzte der Fall sein, so bitte ich Sie, mir Ihre Fragen mitzuteilen, soweit sie mit meinen obigen Aussagen noch nicht beantwortet sind. Mit freundlichen Grüßen