Anleitung des Ordnungsamt bei minderjährigen

-anlitung des Ordnungsamt bei Kontakt mit minderjährigen, was sie tun dürfen, was nicht, wie sie dabei vorgehen sollten.
-beschwerden an das Ordnungsamt Bedburg bezüglich Kontakt mit minderjährigen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bedburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anleitung des Ordnungsamt bei minderjährigen [#188665]
Datum
11. Juni 2020 18:55
An
Kommunalverwaltung Bedburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-anlitung des Ordnungsamt bei Kontakt mit minderjährigen, was sie tun dürfen, was nicht, wie sie dabei vorgehen sollten. -beschwerden an das Ordnungsamt Bedburg bezüglich Kontakt mit minderjährigen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188665 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bedburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie über das Portal "Frag den …
Von
Kommunalverwaltung Bedburg
Betreff
WG: Anleitung des Ordnungsamt bei minderjährigen [#188665]
Datum
15. Juni 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie über das Portal "Frag den Staat" eingereicht haben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage. Was genau meinen Sie mit "Anleitung bei Kontakt mit Minderjährigen"? Zu Beschwerden, die an das Ordnungsamt gerichtet werden, darf ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben, da Rechte Dritter betroffen sein können. Lediglich die Anzahl kann ich Ihnen nennen, aber auch hier benötige ich Ihre Konkretisierung zu "Kontakt mit Minderjährigen". Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen