Anleitungen bzw. Schreiben an Behindertenwerkstätten (Ulrichswerkstätte Augsburg) im Zusammenhang mit der Corona Krise

Ich hätte gerne die Anschreiben/Anleitungen bzw. die Verordnungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit von Beschäftigten in den Ulrichswerkstätten Augsburg getätigt wurden aufgrund des Coronavirus.
Vor allen das bzw. die Verordnung, die zur Eröffnung der Einrichtung führte.
Und wie die Hygiene Regeln, die Sie Anordnen, Umzusetzen sind von Seiten des Personals.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Dominik Hamann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Dominik Hamann
Betreff
Anleitungen bzw. Schreiben an Behindertenwerkstätten (Ulrichswerkstätte Augsburg) im Zusammenhang mit der Corona Krise [#186671]
Datum
14. Mai 2020 08:17
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne die Anschreiben/Anleitungen bzw. die Verordnungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit von Beschäftigten in den Ulrichswerkstätten Augsburg getätigt wurden aufgrund des Coronavirus. Vor allen das bzw. die Verordnung, die zur Eröffnung der Einrichtung führte. Und wie die Hygiene Regeln, die Sie Anordnen, Umzusetzen sind von Seiten des Personals.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dominik Hamann Anfragenr: 186671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186671
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hamann

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Bayerische Staatskanzlei
Situation in den Behindertenwerkstätten im Zusammenhang mit der Corona Krise; Ihre Anfrage an die Bayerische Staat…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Situation in den Behindertenwerkstätten im Zusammenhang mit der Corona Krise; Ihre Anfrage an die Bayerische Staatskanzlei
Datum
26. Mai 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hamann, im Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen