Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen

Anfrage an: Polizei Berlin

Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Berliner Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt.

Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    26,00 Euro
  • 31 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
3. August 2019 13:27
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Berliner Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt. Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen“ vom 03.08.…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
7. September 2019 11:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen“ vom 03.08.2019 (#162552) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Just 4 IFG 74.19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. IFG-Antrag teile ich mit, dass ich den Antrag werde …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
9. September 2019 12:45
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 74.19 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. IFG-Antrag teile ich mit, dass ich den Antrag werde ablehnen müssen, da die gewünschten Informationen zu den von Ihnen genannten Kriterien nicht bei der Polizei Berlin erfasst werden. Um Ihnen hierzu einen Bescheid zukommen lassen zu können, benötige ich jedoch Ihre Postanschrift. Eine Bescheiderteilung per E-Mail ist nicht möglich. Ich bitte daher um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie geben an, dass eine Auskunft nicht möglich ist, da…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
9. September 2019 18:25
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie geben an, dass eine Auskunft nicht möglich ist, da die gewünschten Informationen zu denen von mir genannten Kriterien nicht bei der Polizei Berlin erfasst werden. Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, welche Daten zu durchgeführten Polizeikontrollen in Fahrradstraßen für die Jahre 2018 und 2019 erfasst worden sind und mir diese zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Just 4 IFG 73.19 Sehr geehrteAntragsteller/in registrierte Verstöße gegen Verkehrsregeln können nur in Bezug auf…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
16. September 2019 13:53
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 73.19 Sehr geehrteAntragsteller/in registrierte Verstöße gegen Verkehrsregeln können nur in Bezug auf verkehrswidriges Halten in Fahrradstraßen und Parken in Fahrradstraßen einer Fahrradstraße zugeordnet werden. Bei anderen Verstößen ist der Bezug zu einer Fahrradstraße nicht herstellbar. Es gibt bspw. kein Verkehrszeichen, das nur die Durchfahrt durch eine Fahrradstraße betrifft, sondern lediglich Durchfahrt verboten. Bei einem Verstoß hiergegen ist dann nicht nachvollziehbar, ob dieser eine Fahrradstraße betraf, so dass hierzu keine Informationen vorliegen. Mitgeteilt werden könnten dagegen die Anzahl der polizeilichen Kontrollen im Zusammenhang mit Fahrradstraßen 2018. Sowie die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die o.g. Verkehrsregeln Halten und Parken in einer Fahrradstraße. Wenn Sie Ihren Antrag entsprechend umstellen bzw. konkretisieren möchten, dann bitte ich um entsprechende Mitteilung sowie um Mitteilung einer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung der Anzahl der polizeilichen Kontrollen im Zusammenhang mit …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
16. September 2019 22:02
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung der Anzahl der polizeilichen Kontrollen im Zusammenhang mit Fahrradstraßen 2018 und 2019, sowie die jeweilige Anzahl der dabei festgestellten Verstöße. Ich möchte Sie gerne bitten, mir die Daten möglichst in elektronischer Form, statt auf dem Postweg, zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Just 4 IFG 73.19 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übermittle ich eine Vorabinformation zu o.g. IFG-Antrag.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
6. November 2019 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 73.19 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übermittle ich eine Vorabinformation zu o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anfrage weiterhin verfolge. Mit fr…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
Datum
8. November 2019 12:52
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anfrage weiterhin verfolge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162552

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Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. November 2019
Status
geschwärzt
1,1 MB

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