Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen
Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz ist grundsätzlich untersagt. In Berliner Fahrradstraßen gilt in der Regel eine Ausnahme für „Anlieger“. Trotzdem werden solche Fahrradstraßen auch von Autofahrerinnen und Autofahrern ohne berechtigtem Anliegen als Durchfahrtsstraßen genutzt.
Welche polizeilichen Kontrollen hat es diesbezüglich in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, bei denen die Anliegen der durchfahrenden Fahrzeugführer und -führerinnen überprüft wurden? Bitte senden Sie mir alle Statistiken und Protokolle zu, aus denen sich entnehmen lässt, wann und wo Kontrollen stattgefunden haben, sowie die Anzahl der kontrollierten Personen, die Anzahl der festgestellten Verstöße und mit welchen Konsequenten die festgestellten Verstöße geahndet wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2019
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7. September 2019
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Kosten dieser Information:26,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 3. August 2019 13:27
- An
- Polizei Berlin
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 7. September 2019 11:17
- An
- Polizei Berlin
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- Polizei Berlin
- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 9. September 2019 12:45
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 9. September 2019 18:25
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- Polizei Berlin
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- Polizei Berlin
- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 16. September 2019 13:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 16. September 2019 22:02
- An
- Polizei Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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http://pardok.parlament-berlin.de/starw…
Dort wird argumentiert, dass man aufgrund der Erfassung der Tatorte nicht ermitteln könne, welche Ordnungswidrigkeiten in Fahrradstraßen begangen worden sind.
"Eine valide automatisiert durchführbare Recherche im Sinne der Fragestellung ist aufgrund der Freitexterfassung des Tatortes in den Anzeigen, den damit verbundenen unterschiedlichen Schreibweisen und Darstellungsmöglichkeiten sowie fehlender Georeferenz nicht möglich."
Von daher wäre es sicher sinnvoll eine phantasievolle Liste aller denkbaren Schreibweisen der Berliner Fahrradstraßen (mit und ohne Postleitzahl) der Anfrage beizufügen, damit entsprechende Abfragen erfolgen können. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten könnte dann davon ausgegangen werden, dass sie entweder nicht in Fahrradstraßen erfolgt sind oder der Tatort fehlerhaft erfasst worden ist, so dass eine Liste in Fahrradstraßen erfasster Ordnungswidrigkeiten möglich sein sollte.
Weiterhin können über die Tatbestände/Tatbestandsnummern sehr wohl die Ordnungswidrigkeiten weiter eingeschränkt werden.
- Von
- Polizei Berlin
- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 6. November 2019 15:09
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anliegerkontrollen in Fahrradstraßen [#162552]
- Datum
- 8. November 2019 12:52
- An
- Polizei Berlin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizei Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 25. November 2019
- Status
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Entweder wurden keine Ordnungswidrigkeiten beim illegalen Befahren geahndet oder die Polizei sieht sich nicht in der Lage diese zuzuordnen, was aber bei Straßen, die in voller Länge Fahrradstraßen (ggf. mit Abschnitten als Verkehrsberuhigte Zone) sind, nicht nachvollziehbar wäre.
"Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen 237) oder
einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) benutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1) vorschriftswidrig benutzt"
Zusammen mit der Angabe des Tatorts sollte das dann eindeutig sein.