Anmeldungen an weiterführende Schulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für das Schuljahr 2022/2023

Bezug nehmend auf Ihre Pressemitteilung vom 04.03.2022 zu den Anmeldungen an weiterführende Schulen für das Schuljahr 2022/2023 bitte ich um eine detaillierte Übersicht zur Zahl der Anmeldungen sowie zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule in den Gymnasien sowie ISS bzw. Gemeinschaftsschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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Stefan Würfel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Stefan Würfel
Betreff
Anmeldungen an weiterführende Schulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für das Schuljahr 2022/2023 [#263559]
Datum
18. November 2022 21:03
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug nehmend auf Ihre Pressemitteilung vom 04.03.2022 zu den Anmeldungen an weiterführende Schulen für das Schuljahr 2022/2023 bitte ich um eine detaillierte Übersicht zur Zahl der Anmeldungen sowie zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze pro Schule in den Gymnasien sowie ISS bzw. Gemeinschaftsschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Würfel Anfragenr: 263559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263559/ Postanschrift Stefan Würfel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Würfel

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antrag auf Akteneinsicht Meine Anfrage wurde rundherum abgelehnt.
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht
Datum
12. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
806,2 KB
Meine Anfrage wurde rundherum abgelehnt.