Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro Köln / AFD oder andere rassistische, rechte Parteien

Antrag nach dem IFG NRW
Bezug:
Sehr geehrter Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NRW bei Ihnen die Weitergabe unten
stehender Informationen als „Dauerantrag“. Das heißt nicht nur für die gegenwärtig vorhandenen
Informationen, sondern auch zukünftig bei Ihnen eingehenden Informationen zu den unten stehenden
Informationen:
1. Sind von der Pro Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder
ihrer etwaiger Jugend - und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien auftreten
für das Jahr 2017 Raumanmietungsanfragen von Räumen die der Stadt/dem Kreis Köln gehören oder ihr
zuzuordnen sind gestellt worden?

a.) Wenn ja, von welcher Partei für welche Räumlichkeiten, wann ist die Anfrage gestellt worden,
unter welches Motto wurde die jeweilige Veranstaltung gestellt und wieviel Personen wurden
angekündigt?

Bitte benennen Sie auch, aus welcher Organisationsstruktur der Partei die Anfrage gestellt
wurde und, wenn es zur Vermietung gekommen ist, mit welcher Person und mit welcher
Organisationsstruktur. Sofern kein Persönlichkeitsschutzrecht besteht, benennen Sie auch die
jeweiligen Personen die gehandelt haben.

Ferner bitte ich um Nennung der angefragten und abgeschlossenen Vermietungszeiten.

b). Wie ist der jeweilige Verbleib der Anmietungsanfrage? Wenn vermietet wurde, warum wurde
von Seiten der Stadt/des Kreises Köln an rassistische Parteien vermietet, wenn nein, warum
wurde nicht vermietet?

2. Sind von der Pro-Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder
ihrer etwaiger Jugend – und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien und
ihnen nahestehenden Organisationen auftreten für das Jahr 2017 Sondernutzungsanträge für
Informationsstände, Veranstaltungen (die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen) im kölner Stadt-
/Kreisgebiet gestellt worden?

a.) Wenn ja, von welcher Partei oder Organisation für welche Nutzungsfläche, bezeichnen Sie die
angefragte/genehmigte Nutzungsfläche genau. Wann ist die Anfrage gestellt worden, unter
welches Motto wurde die jeweilige Sondernutzung gestellt und wieviel Personen wurden
angekündigt?

Bitte nennen Sie die beantragten Nutzungszeiten.

Vorsorglich verweise ich auf Ihre unverzügliche Informationspflicht nach § 5 (2) IFG NRW und bitte um
elektronische Weitergabe der begehrten Infos an oben stehende Mailadresse, welche die Informationen auf dem Portal "Fragdenstaat.de" veröffentlicht.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern stattzugeben

ist (§ 5 (2) IFG NRW) und möchte darum bitten, dass dies Ihrerseits auch so sichergestellt wird.
Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von§ 4 [1) IFG NRW.
Ich weise darauf hin, dass mit diesem „Dauerantrag“ beiden Seiten erheblicher Verwaltungsarbeit, wie ein
wöchentlich zu stellender Antrag und Beantwortung eines solchen, erspart werden kann und bitte die
Akzeptanz einer solchen Verfahrensweise schriftlich im Sinne einer Zusicherung nach § 38 VwVfG zu
bestätigen.
Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von § 4 (1) IFG NRW.
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG NRW Bezug: Sehr geehrter Damen und Herren, hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NR…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro Köln / AFD oder andere rassistische, rechte Parteien [#20198]
Datum
5. Februar 2017 10:09
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG NRW Bezug: Sehr geehrter Damen und Herren, hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NRW bei Ihnen die Weitergabe unten stehender Informationen als „Dauerantrag“. Das heißt nicht nur für die gegenwärtig vorhandenen Informationen, sondern auch zukünftig bei Ihnen eingehenden Informationen zu den unten stehenden Informationen: 1. Sind von der Pro Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder ihrer etwaiger Jugend - und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien auftreten für das Jahr 2017 Raumanmietungsanfragen von Räumen die der Stadt/dem Kreis Köln gehören oder ihr zuzuordnen sind gestellt worden? a.) Wenn ja, von welcher Partei für welche Räumlichkeiten, wann ist die Anfrage gestellt worden, unter welches Motto wurde die jeweilige Veranstaltung gestellt und wieviel Personen wurden angekündigt? Bitte benennen Sie auch, aus welcher Organisationsstruktur der Partei die Anfrage gestellt wurde und, wenn es zur Vermietung gekommen ist, mit welcher Person und mit welcher Organisationsstruktur. Sofern kein Persönlichkeitsschutzrecht besteht, benennen Sie auch die jeweiligen Personen die gehandelt haben. Ferner bitte ich um Nennung der angefragten und abgeschlossenen Vermietungszeiten. b). Wie ist der jeweilige Verbleib der Anmietungsanfrage? Wenn vermietet wurde, warum wurde von Seiten der Stadt/des Kreises Köln an rassistische Parteien vermietet, wenn nein, warum wurde nicht vermietet? 2. Sind von der Pro-Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder ihrer etwaiger Jugend – und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen auftreten für das Jahr 2017 Sondernutzungsanträge für Informationsstände, Veranstaltungen (die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen) im kölner Stadt- /Kreisgebiet gestellt worden? a.) Wenn ja, von welcher Partei oder Organisation für welche Nutzungsfläche, bezeichnen Sie die angefragte/genehmigte Nutzungsfläche genau. Wann ist die Anfrage gestellt worden, unter welches Motto wurde die jeweilige Sondernutzung gestellt und wieviel Personen wurden angekündigt? Bitte nennen Sie die beantragten Nutzungszeiten. Vorsorglich verweise ich auf Ihre unverzügliche Informationspflicht nach § 5 (2) IFG NRW und bitte um elektronische Weitergabe der begehrten Infos an oben stehende Mailadresse, welche die Informationen auf dem Portal "Fragdenstaat.de" veröffentlicht. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern stattzugeben ist (§ 5 (2) IFG NRW) und möchte darum bitten, dass dies Ihrerseits auch so sichergestellt wird. Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von§ 4 [1) IFG NRW. Ich weise darauf hin, dass mit diesem „Dauerantrag“ beiden Seiten erheblicher Verwaltungsarbeit, wie ein wöchentlich zu stellender Antrag und Beantwortung eines solchen, erspart werden kann und bitte die Akzeptanz einer solchen Verfahrensweise schriftlich im Sinne einer Zusicherung nach § 38 VwVfG zu bestätigen. Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von § 4 (1) IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro Köln / AFD oder andere rassistische, rechte Parteien [#20198]
Datum
10. März 2017 09:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro Köln / AFD oder andere rassistische, rechte Parteien“ vom 05.02.2017 (#20198) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ansoten muss ich leider den Beauftragten für die Informationsfreiheit und Datenschutz einschalten.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und rechte Parteien Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und rechte Parteien
Datum
29. März 2017 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die gebührenpflichtigen Informationen bezüglich Ihrer Anfrage über Vermietung von Räumen an AFD, Pro Köln und andere rechte Parteien bitte ich vorab um Angabe Ihrer ladungsfähigen postalischen Anschrift. Die gewünschten Informationen nach IFG NRW erhalten Sie dann umgehend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und rechte Parteien [#20198] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und rechte Parteien [#20198]
Datum
7. April 2017 12:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Antragsteller teilt mit mit das er sich in ALG II Bezügen befindet und eine solche Gebühr nicht erstatten kann. Dies ist allerdings kein Grund zur Ablehnung der weiterbearbeitung. Mit Hinweis auf § 2 VerwGebO IFG NRW, wird beantragt die Gebühren zu erlassen und den Antrag unter dieser Voraussetzung weiter zu beearbeiten. Sollten Sie weitere Nachweise benötigen bitte ich mitzuteilen wo hin ich den aktuellen ALG II Bescheid hinsenden kann. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
AW: Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und ultrarechte Parteien [#20198] Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Informationsanfrage über Anmietung von Räumen durch AFD, Pro Köln und ultrarechte Parteien [#20198]
Datum
11. April 2017 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre Anfrage zu Vermietungen und Vermietungsanfragen der genannten Parteien; ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Mitteilung keinen rechtsmittelfähigen Bescheid beinhaltet. Von den von Ihnen genannten Parteien gibt es bei der Stadt Köln folgende Vermietungen sowie Raumanfragen über Vermietung oder Sondernutzung von Räumen: 1. Raumanfrage der Partei Pro Köln vom 16.02.2017 über 1 Raum im Bürgerzentrum Chorweiler, Pariser Platz1, 50765 Köln mit einer Nutzfläche von 110 qm zum Zweck der Mitgliederversammlung im Zeitraum von Oktober – Dezember 2017 für einen Nachmittag von 14 – 18 Uhr maximal 60 Personen angekündigt. Die Raumanfrage wurde genehmigt; das Durchführungsdatum steht noch nicht fest. 2. Betr. Anfrage AfD Termin 04.03.2017 Räumlichkeit Porzer Rathaussaal Angefragte Vermietungszeit: 12 - 18 Uhr Datum der Anfrage: 05.01.2017 Thema der Veranstaltung: Vortragsveranstaltung über Europapolitik Angekündigte Personen: max. 400 Anfragende Partei: AfD Alternative für Deutschland, Kreisverband Köln Entscheidung: Vermietung wurde abgelehnt 3. Betr. Anfrage AfD Termin 20.04.2017 Räumlichkeit Porzer Rathaussaal Angefragte Vermietungszeit: ab 18 Uhr Datum der Anfrage: 28.03.2017 Thema der Veranstaltung: keine Angabe Angekündigte Personen: keine Angabe Anfragende Partei: AfD Alternative für Deutschland, Kreisverband Köln Entscheidung: Vermietung wurde abgelehnt Sofern Sie einen förmlichen rechtsmittelfähigen Bescheid über diese Auskunft wünschen, bitte ich vorab am Angabe Ihrer postalischen ladungsfähigen Anschrift sowie um Übersendung Ihres aktuellen Arbeitslosengeldbescheides in Kopie. Mit freundlichen Grüßen