Anmietung von städtischen Räumen durch die Pro Köln / AFD oder andere rassistische, rechte Parteien
Antrag nach dem IFG NRW
Bezug:
Sehr geehrter Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NRW bei Ihnen die Weitergabe unten
stehender Informationen als „Dauerantrag“. Das heißt nicht nur für die gegenwärtig vorhandenen
Informationen, sondern auch zukünftig bei Ihnen eingehenden Informationen zu den unten stehenden
Informationen:
1. Sind von der Pro Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder
ihrer etwaiger Jugend - und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien auftreten
für das Jahr 2017 Raumanmietungsanfragen von Räumen die der Stadt/dem Kreis Köln gehören oder ihr
zuzuordnen sind gestellt worden?
a.) Wenn ja, von welcher Partei für welche Räumlichkeiten, wann ist die Anfrage gestellt worden,
unter welches Motto wurde die jeweilige Veranstaltung gestellt und wieviel Personen wurden
angekündigt?
Bitte benennen Sie auch, aus welcher Organisationsstruktur der Partei die Anfrage gestellt
wurde und, wenn es zur Vermietung gekommen ist, mit welcher Person und mit welcher
Organisationsstruktur. Sofern kein Persönlichkeitsschutzrecht besteht, benennen Sie auch die
jeweiligen Personen die gehandelt haben.
Ferner bitte ich um Nennung der angefragten und abgeschlossenen Vermietungszeiten.
b). Wie ist der jeweilige Verbleib der Anmietungsanfrage? Wenn vermietet wurde, warum wurde
von Seiten der Stadt/des Kreises Köln an rassistische Parteien vermietet, wenn nein, warum
wurde nicht vermietet?
2. Sind von der Pro-Köln, AFD, Pro NRW, Pro Deutschland, Die Rechte, Der Dritte Weg, NPD oder die REP oder
ihrer etwaiger Jugend – und Unterorganisationen oder Einzelpersonen die für diese Parteien und
ihnen nahestehenden Organisationen auftreten für das Jahr 2017 Sondernutzungsanträge für
Informationsstände, Veranstaltungen (die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen) im kölner Stadt-
/Kreisgebiet gestellt worden?
a.) Wenn ja, von welcher Partei oder Organisation für welche Nutzungsfläche, bezeichnen Sie die
angefragte/genehmigte Nutzungsfläche genau. Wann ist die Anfrage gestellt worden, unter
welches Motto wurde die jeweilige Sondernutzung gestellt und wieviel Personen wurden
angekündigt?
Bitte nennen Sie die beantragten Nutzungszeiten.
Vorsorglich verweise ich auf Ihre unverzügliche Informationspflicht nach § 5 (2) IFG NRW und bitte um
elektronische Weitergabe der begehrten Infos an oben stehende Mailadresse, welche die Informationen auf dem Portal "Fragdenstaat.de" veröffentlicht.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern stattzugeben
ist (§ 5 (2) IFG NRW) und möchte darum bitten, dass dies Ihrerseits auch so sichergestellt wird.
Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von§ 4 [1) IFG NRW.
Ich weise darauf hin, dass mit diesem „Dauerantrag“ beiden Seiten erheblicher Verwaltungsarbeit, wie ein
wöchentlich zu stellender Antrag und Beantwortung eines solchen, erspart werden kann und bitte die
Akzeptanz einer solchen Verfahrensweise schriftlich im Sinne einer Zusicherung nach § 38 VwVfG zu
bestätigen.
Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von § 4 (1) IFG NRW.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Februar 2017
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10. März 2017
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