Annahme des Zweitantrages Nr. 26/c/02/18

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt war an der Erstellung einer Weisung zur Abstimmung des TOP 51 des 2693. AStV-2 am 21. November 2018 beteiligt. Ich bitte um die Zusendung der Informationen des Abstimmungsprozesses zu dieser Weisung, also insbesondere die Brief-, Fax-, bzw. Mailwechsel zwischen den Referaten des Auswärtigen Amtes und ggf. anderer beteiligter Behörden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Auswärtige A…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Annahme des Zweitantrages Nr. 26/c/02/18 [#34869]
Datum
23. November 2018 18:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Auswärtige Amt war an der Erstellung einer Weisung zur Abstimmung des TOP 51 des 2693. AStV-2 am 21. November 2018 beteiligt. Ich bitte um die Zusendung der Informationen des Abstimmungsprozesses zu dieser Weisung, also insbesondere die Brief-, Fax-, bzw. Mailwechsel zwischen den Referaten des Auswärtigen Amtes und ggf. anderer beteiligter Behörden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eing…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Annahme des Zweitantrages Nr. 26/c/02/18, Vg. Nr. 416-2018
Datum
26. November 2018 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schindler, da es Unklarheiten bzgl. der Tagesordnungspunkte bei dem AstV-2 am 21.11.2018 gibt,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Annahme des Zweitantrages Nr. 26/c/02/18, Vg. Nr. 416-2018
Datum
14. Dezember 2018 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, da es Unklarheiten bzgl. der Tagesordnungspunkte bei dem AstV-2 am 21.11.2018 gibt, bitte ich im Nachgang zu meiner Eingangsbestätigung noch um Mitteilung zu folgender Frage: Geht es um einen Zweitantrag über Dokumente zu den Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über eine Vereinbarung, Bekämpfung von Betrug und Mehrwertsteuerbetrug (2692. AstV-2 Zweitantrag Nr. 26/c/02/18), oder um Dokumente zu einer Zusammenfassung der RAG Terrorismus zur terroristischen Gefahr in Europa (2693. AstV-2 Nr. 28/c/02/18)? Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Annahme des Zweitantrages zur Abstimmung des TOP 51 des 2693. AStV-2 am 21.11.2018 Sehr geeh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Annahme des Zweitantrages zur Abstimmung des TOP 51 des 2693. AStV-2 am 21.11.2018
Datum
19. Dezember 2018 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen