Annahme- und Tragegenehmigungen für ausländische Orden und Ehrenzeichen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

§ 5 des "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" (OrdenG) regelt in Satz 1:
"Ein Deutscher darf Titel, Orden und Ehrenzeichen von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen."

Ich bitte um Mitteilung, ob es für die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für Orden und Ehrenzeichen, die nicht durch die "Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen" (OrdenG§5Bek i.d.F.v. 06.05.2009) berührt werden, ein formloses Verfahren beim Bundespräsidialamt gibt, oder ob hiefrü bestimmt Formulare vorgesehen sind.

Wenn dies der Fall sein sollte bitte ich um Übersendung dieser Formulare.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: § 5 des "Ge…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
Annahme- und Tragegenehmigungen für ausländische Orden und Ehrenzeichen [#11525]
Datum
4. Oktober 2015 17:07
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§ 5 des "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" (OrdenG) regelt in Satz 1: "Ein Deutscher darf Titel, Orden und Ehrenzeichen von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen." Ich bitte um Mitteilung, ob es für die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für Orden und Ehrenzeichen, die nicht durch die "Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen" (OrdenG§5Bek i.d.F.v. 06.05.2009) berührt werden, ein formloses Verfahren beim Bundespräsidialamt gibt, oder ob hiefrü bestimmt Formulare vorgesehen sind. Wenn dies der Fall sein sollte bitte ich um Übersendung dieser Formulare.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich vermute, dass dies keine rein abstrakte Fragestellung sein soll, sondern Sie ein k…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: Annahme- und Tragegenehmigungen für ausländische Orden und Ehrenzeichen [#11525]
Datum
5. Oktober 2015 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich vermute, dass dies keine rein abstrakte Fragestellung sein soll, sondern Sie ein konkretes Anliegen damit verfolgen. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesverwaltungsamt per Übertragungserlass vom 23.05.2001 Aufgaben des Bundespräsidialamtes aus diesem Bereich wahrnimmt. Es gibt in dieser Aufgabe keine vorgegebenen Formulare. Anträge können z.B. beim Bundesverwaltungsamt beim zuständigen Fachreferat ZMV II 6 formlos eingereicht werden. Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen