Annahme weiterführendes Gymnasium

- Unterlagen die etwas dazu sagen, ob es eine Pflicht gibt dass ein Gymnasium eine Person aufnehmen muss die an der Realschule/Hauptschule die Qualifkikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten hat
- Wenn ja -> welches Gymnasium muss aufnehmen?
- Wenn nein -> Was bringt die Qualifikation wenn mich kein Gymnasium nehmen muss?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2016
  • Frist
    18. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Annahme weiterführendes Gymnasium [#15678]
Datum
14. Februar 2016 21:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen die etwas dazu sagen, ob es eine Pflicht gibt dass ein Gymnasium eine Person aufnehmen muss die an der Realschule/Hauptschule die Qualifkikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten hat - Wenn ja -> welches Gymnasium muss aufnehmen? - Wenn nein -> Was bringt die Qualifikation wenn mich kein Gymnasium nehmen muss?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Februar 2016 21:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#15678] Ich wollte sie bezüglich meiner Anfrage erinnern. Mfg Anfragenr: 15678 Antwort…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#15678]
Datum
29. Februar 2016 18:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Ich wollte sie bezüglich meiner Anfrage erinnern. Mfg Anfragenr: 15678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Empfangsbestätigung [#15678] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail kann hier leider nicht zugeordnet werden,…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Empfangsbestätigung [#15678]
Datum
1. März 2016 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail kann hier leider nicht zugeordnet werden, da weder aus der Betreffangabe noch aus dem Text die Anfrage ersichtlich ist. Ich bitte nochmals um Mitteilung des Grundes Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Empfangsbestätigung [#15678] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Kopie meiner Anfrage: Auskunft üb…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfangsbestätigung [#15678]
Datum
1. März 2016 16:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Kopie meiner Anfrage: Auskunft über: - Unterlagen die etwas dazu sagen, ob es eine Pflicht gibt dass ein Gymnasium eine Person aufnehmen muss die an der Realschule/Hauptschule die Qualifkikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten hat - Wenn ja -> welches Gymnasium muss aufnehmen? - Wenn nein -> Was bringt die Qualifikation wenn mich kein Gymnasium nehmen muss? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Sie bitten um Auskunft über die Zugangsmöglichkei…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Annahme weiterführendes Gymnasium [#15678]
Datum
4. März 2016 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Sie bitten um Auskunft über die Zugangsmöglichkeiten zu einem Gymnasium, nachdem Sie an einer Realschule oder Hauptschule die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. Zunächst mal handelt es sich bei Ihrer Anfrage um eine reine Bitte um Auskunft/Beratung, nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ein IFG-Antrag hat zum Ziel, dass Bürger sich über die Art, wie öffentliche Behörden arbeiten und die Absichten, die einer bestimmten Entscheidungen zugrunde liegen, informieren kann. In Ihrem Fall liegt aber noch gar kein Verwaltungsvorgang vor, über den ich Sie informieren könnte, sondern Sie benötigen eine individuelle Beratung über Beschulungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung als oberste Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für leistungsfähiges Schulwesen (§ 88 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen - SchulG). Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihre Anfrage nicht abschließend beantworten kann, sondern Sie auf die zuständige Schulaufsichtsbehörde verweisen muss. Bei etwa 6.000 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit der entsprechenden Eltern- und Schülerschaft ist das MSW auf die Unterstützung der dem Ministerium nachgeordneten Behörden angewiesen. Bitte wenden Sie sich daher an die für Ihre Schule zuständige Bezirksregierung; Sie finden sie im Internet unter dem Link: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/NRW-Karte/index.html. Für Ihren weiteren schulischen Werdegang wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen