Anonymisierten Standardortdaten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

die Ihnen von der Telekom in zwei Tranchen bereitgestellten anonymen Bewegungsdaten wie zuletzt zB vom Spiegel berichtet (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/coronavirus-telekom-uebergibt-zweiten-handydatensatz-ans-robert-koch-institut-a-b1659a1f-7715-41d3-9c7a-685512940090).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ihnen von der T…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anonymisierten Standardortdaten [#183296]
Datum
24. März 2020 13:13
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ihnen von der Telekom in zwei Tranchen bereitgestellten anonymen Bewegungsdaten wie zuletzt zB vom Spiegel berichtet (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/coronavirus-telekom-uebergibt-zweiten-handydatensatz-ans-robert-koch-institut-a-b1659a1f-7715-41d3-9c7a-685512940090).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183296 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2020 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Daten kann man bei der Firma motion…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Anonymisierten Standardortdaten [#183296]
Datum
24. März 2020 20:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Daten kann man bei der Firma motionlogic kaufen. motionlogic ist ein Tochterunternehmen der Telekom. Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Von daher steht der Schutz geistigen Eigentums gemäß § 6 Satz 2 IFG der Bereitstellung der Daten durch uns entgegen. Mit freundlichen Grüßen