Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße

Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO an der Zeppelinstraße durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege in stadtauswärtiger Richtung?

Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht für Rad fahrende anzuordnen?

Genügen die Radwege und die gemeinsame Geh- und Radwege in genannter Richtung den Vorgaben der VwV-StVO?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
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Betreff
Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
25. November 2015 16:08
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO an der Zeppelinstraße durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege in stadtauswärtiger Richtung? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht für Rad fahrende anzuordnen? Genügen die Radwege und die gemeinsame Geh- und Radwege in genannter Richtung den Vorgaben der VwV-StVO?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg…
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Von
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Betreff
AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
29. Dezember 2015 00:32
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße" vom 25.11.2015 (#12068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 25.11.2015 ist bei der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde der…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
7. Januar 2016 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 25.11.2015 ist bei der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam zur Prüfung und Bearbeitung eingegangen. Nach Vorlage des Ergebnisses werden Sie unaufgefordert darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr [geschwärzt], ich bitte die Verzögerung durch eine fehlerhafte behördeninterne Weiterleitung zu entschuldigen…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
2. Februar 2016 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bitte die Verzögerung durch eine fehlerhafte behördeninterne Weiterleitung zu entschuldigen. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen liegen derzeit keine Unterlagen vor. Für die Zeppelinstraße wird jedoch derzeit ein Sicherheitsaudit vorbereitet in dessen Zuge auch insbesondere der Radverkehr betrachtet werden soll. Mit freundichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Die Abwicklung rechtsverbindlichen Schriftverkehrs über unsere E-Mail-Adresse ist nicht möglich >>> Von: [geschwärzt] <[geschwärzt]> An: <[geschwärzt]> Datum: 25.11.15 16:38 Betreff: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068] Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO an der Zeppelinstraße durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege in stadtauswärtiger Richtung? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht für Rad fahrende anzuordnen? Genügen die Radwege und die gemeinsame Geh- und Radwege in genannter Richtung den Vorgaben der VwV-StVO? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrt<< Anrede >> sie haben Recht, die Antwortzeit ist inakzeptabel. Ich nehme an, die Straßen…
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Betreff
Antw: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
2. Februar 2016 13:34
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> sie haben Recht, die Antwortzeit ist inakzeptabel. Ich nehme an, die Straßenverkehrsbehörde ist mit mir einer Meinung in der Erkenntnis, dass die Zeppelinstraße von "erheblicher Verkehrsbedeutung" ist. Nun wäre eine Erklärung angebracht, weshalb weder Unterlagen über die Begründung der Anordnung, noch die Notwendige jährliche Verkehrsschau (VwV-StVO zu §45 Absatz 3) vorhanden sind. Folglich gehe ich davon aus, das diese Pflicht unterlassen wurde. Deshalb erwarte ich, dass diese entsprechend VwV-StVO zu §45 Absatz 3 noch bis morgen 3.2.2016 nachgeholt wird. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Erklärungen sind nicht Bestandteil einer Akteneinsicht. Es besteht zudem kein individu…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
8. Februar 2016 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Erklärungen sind nicht Bestandteil einer Akteneinsicht. Es besteht zudem kein individueller Rechtsanspruch auf Durchführung einer Verkehrsschau. Angesichts der in Kürze anstehenden grundsätzlichen Neuordnung des Verkehrs auf der Zeppelinstraße und der Tatsache, dass es schon jetzt alle an der Verkehrsschau verpflichtend zu beteiligenden Institutionen an der Planung dieser Maßnahme maßgeblich beteiligt sind, wird eine Verkehrsschau erst wieder nach der Neuordnung des Verkehrs erfolgen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nicht nur die Antwortzeit, sondern auch der Inhalt ist inakzeptabel. Da Ihre…
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Von
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Betreff
AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
8. Februar 2016 17:24
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nicht nur die Antwortzeit, sondern auch der Inhalt ist inakzeptabel. Da Ihre Antwort alle relevanten Fakten auslässt, konkretisiere ich meine Anfrage weiter: 1. Gab es eine Verkehrsschau an beschriebener Stelle? 2. Falls 1. bejaht wird, bitte ich um Einsicht der Niederschrift. 4. Wann wurde der genannte Geh- und Radweg angeordnet? 3. Wie lautet die Begründung der genannten Anordnung? Anfragenr: 12068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Anträge auf Akteneinsicht dienen in erster Linie der Einsicht in Akten und nur hilfswe…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweg Zeppelinstraße [#12068]
Datum
24. Februar 2016 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Anträge auf Akteneinsicht dienen in erster Linie der Einsicht in Akten und nur hilfsweise der Beantwortung von Anfragen unter zuhilfenahme des Inhalts vorliegender Akten. Liegen keine Unterlagen vor, können auch keine Anfragen hierzu beantwortet werden. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich zu Ihren Fragen folgendes mitteilen: zu 1.: Wie bereits mitgeteilt liegen hierzu keine Unterlagen vor. Ich kann daher keine Aussage dazu treffen ob oder wann eine Verkehrsschau in der Zeppelinstraße stattgefunden hat. zu 2.: Siehe 1. zu 4. (an dritter Stelle genannt): Die Zeppelinstraße wurde ab dem Jahr 2000 grundlegend umgestaltet. In diesem Zuge wurden die Breiten der Nebenanlagen teilweise angepasst. Es wurde für jeden Bauabschnitt eine verkehrsrechtliche Anordnung für alle dort vorhandenen Vekehrszeichen erstellt. zu 3. (an vierter Stelle genannt): Eine ausführliche schriftliche Begründung ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetzt nicht erforderlich da es sich bei Vekehrszeichen nicht um schriftliche Verwaltungsakte handelt. Auf den verkehrsrechtlichen Anordnungen ist lediglich "aus Gründen der Ordnung und Sicherheit" angegeben. Mit freundlichen Grüßen