Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth

Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO an der "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth durchgeführt, insbesondere bezüglich der benutzungspflichtigen Geh- und Radwege?
Im Besonderen interessiert mich der Bereich ab der Nohlmannstraße bis Ortsausgang Hilfarth Richtung Brachelen und umgekehrt.

Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage im Bereich dieser Tempo30-Beschränkung (Beginn kurz nach Nohlmannstraße bis zum Verlassen des Kreisverkehrs am REWE), die genügt, um eine linksseitige Benutzungspflicht ab der Einmündung „Goethestraße“ innerorts für Radfahrende anzuordnen? Zusätzlich zum angeordneten Geisterradeln ist der Weg in schlechtem Zustand und es wird sogar davor mit einem Hinweisschild gewarnt. Die Gefährdung, sowohl für Fußgänger als auch Radfahrende, ist dort um einiges höher, als das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen.

Genügen die gemeinsamen Geh- und Radwege in den genannten Richtungen den Vorgaben der VwV-StVO?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth [#213699]
Datum
25. Februar 2021 15:22
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO an der "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth durchgeführt, insbesondere bezüglich der benutzungspflichtigen Geh- und Radwege? Im Besonderen interessiert mich der Bereich ab der Nohlmannstraße bis Ortsausgang Hilfarth Richtung Brachelen und umgekehrt. Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage im Bereich dieser Tempo30-Beschränkung (Beginn kurz nach Nohlmannstraße bis zum Verlassen des Kreisverkehrs am REWE), die genügt, um eine linksseitige Benutzungspflicht ab der Einmündung „Goethestraße“ innerorts für Radfahrende anzuordnen? Zusätzlich zum angeordneten Geisterradeln ist der Weg in schlechtem Zustand und es wird sogar davor mit einem Hinweisschild gewarnt. Die Gefährdung, sowohl für Fußgänger als auch Radfahrende, ist dort um einiges höher, als das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Genügen die gemeinsamen Geh- und Radwege in den genannten Richtungen den Vorgaben der VwV-StVO?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213699/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs &quo…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth [#213699]
Datum
28. März 2021 10:12
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth“ vom 25.02.2021 (#213699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213699/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs &quo…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth [#213699]
Datum
17. Juni 2021 16:15
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth“ vom 25.02.2021 (#213699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213699/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radwegs "Breite Straße" in Hückelhoven-Hilfarth“ [#213699]
Datum
13. September 2021 09:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213699/ Auf die Anfrage wurde seit mehreren Monaten nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213699.pdf Anfragenr: 213699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213699/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Hückelhoven
Rad-/Gehweg im Verlauf der Breite Straße Sehr Antragsteller/in zunächst entschuldige ich mich für die (sehr) vers…
Von
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Betreff
Rad-/Gehweg im Verlauf der Breite Straße
Datum
10. November 2021 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
16,7 KB


Sehr Antragsteller/in zunächst entschuldige ich mich für die (sehr) verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.02.2021. Sie thematisieren hierin eine angeordnete gegenläufige Benutzungspflicht für einen Radweg im Verlauf der Breite Straße in Hückelhoven-Hilfarth und erkundigen sich gleichzeitig nach etwaigen dort durchgeführten Verkehrsschauen. Zu Ihrem Anliegen nehme ich wie folgt Stellung: Der Abschnitt der Breite Straße zwischen der Nohlmannstraße und dem Ortsausgang Richtung Brachelen war noch nicht Gegenstand einer speziell auf die Situation der dortigen Rad-/Gehwege zugeschnittenen Verkehrsschau. Ich greife allerdings gerne Ihre Anregung auf und werde diesen Bereich in die nächste Verkehrsschau einbeziehen. Soweit Sie die Auffassung vertreten, dass die vor Ort für einen Radweg angeordnete gegenläufige Benutzungspflicht bei Berücksichtigung der für den motorisierten Straßenverkehr geltenden 30 km/h-Regelung nicht durch eine besondere Gefahrenlage gerechtfertigt werden könne, halte ich eine solche Sichtweise zumindest für diskussionswürdig und möchte mich insofern Ihren Argumenten nicht verschließen. Eine Änderung der vorhandenen Beschilderungssituation setzt indes zunächst eine Anhörung des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW) sowie der Kreispolizeibehörde Heinsberg voraus. Ich habe jenes gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren zwischenzeitlich eingeleitet und werde nach Eingang der Stellungnahmen abschließend entscheiden und Sie natürlich gleichfalls informieren. Bis dahin bedanke ich mich für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Rad-/Gehweg im Verlauf der Breite Straße [#213699] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rad-/Gehweg im Verlauf der Breite Straße [#213699]
Datum
10. November 2021 15:47
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, dass Sie direkt aktiv geworden sind und ein Anhörungsverfahren eingeleitet haben. Daher ist diese Anfrage für mich erstmal vollumfänglich beantwortet. Alles Weitere wird dann in Zukunft über die u.g. Stellen laufen. Kleine Randnotiz noch zum Abschluss: Auch die Benutzungspflicht in "richtiger" Fahrtrichtung ist nicht wirklich optimal. Ein Linksabbiegen vom Geh- /Radweg "Breite Straße" in Richtung "Goethestraße" ist aufgrund der durchgezogenen Linie nicht erlaubt oder vorgesehen. Außerdem ist im weiteren Verlauf des Radwegs auf der "Breite Straße" unklar, wann die Benutzungspflicht endet. Man wird zurück auf den Hochbord geleitet, wo einem dann in Höhe des Fußgängerüberwegs ein paar Hindernisse bereitet werden (s. Anhang) und aufgrund der Breite/Enge auch nicht als gemeinsamer Geh-/Radweg geeignet ist. Rechtlich dürfte die aktuelle Benutzungspflicht wohl erst an der Einmündung zur Ingelmannstraße enden, danach wäre der (Geh-) Weg eh nicht mehr sinnvoll zu befahren (Bushaltestelle und 90° Parkbuchten). Wenn Sie diese Info für die weitere Bearbeitung im Hinterkopf behalten und/oder mit den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen teilen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - linksabbiegen-goethe-strae.jpg - radweg-auf-hochbord-geleitet-hindernisse.jpg Anfragenr: 213699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213699/