Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor

- die Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor

=> in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor [#240755]
Datum
13. Februar 2022 17:22
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor => in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräde…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor [#240755]
Datum
1. April 2022 08:15
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ vom 13.02.2022 (#240755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräde…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor [#240755]
Datum
11. April 2022 09:49
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ vom 13.02.2022 (#240755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erinnere freundlich daran, dass meine IFG NRW-Anfrage für "die Anordnung des VZ 254 "Ver…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FRISTABLAUF Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor [#240755]
Datum
28. Juni 2022 11:08
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere freundlich daran, dass meine IFG NRW-Anfrage für "die Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor" noch immer unbeantwortet ist. Die gesetzliche Frist von einem Monat ist bereits lange abgelaufen. Die Unterlagen benötige ich, um die Aussagen von Herrn Kaese zu dieser Anordnung nachzuprüfen. Mit besten Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
1. Juli 2022 10:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240755/ Die Behörde antwortet - mal wieder - auf keine meiner E-Mails. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 240755.pdf Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
1. Juli 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Kommunalverwaltung Paderborn
VZ 254 Westerntor Guten Abend Herr << Antragsteller:in >>, Ihnen ist vielleicht bekannt, dass Herr Ka…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
VZ 254 Westerntor
Datum
4. Juli 2022 20:50
Status
Warte auf Antwort
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Guten Abend Herr << Antragsteller:in >>, Ihnen ist vielleicht bekannt, dass Herr Kaese zum 30.04.22 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist. Der Nachfolger von Herrn Kaese ist der Herr Klocke. Herr Klocke wurde von Herrn Kaese über den Sachverhalt informiert und wird sich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich hoffe, Sie sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VZ 254 Westerntor [#240755] Hallo << Antragsteller:in >> Ich bin damit natürlich einverstanden. S…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 254 Westerntor [#240755]
Datum
5. Juli 2022 07:28
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Ich bin damit natürlich einverstanden. Stehen die Schilder aktuell dort immer noch? Das letzte mal kam ich vor 2 Wochen dort vorbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: VZ 254 Westerntor [#240755] Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie vielmals, dass ich Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: VZ 254 Westerntor [#240755]
Datum
20. Juli 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie vielmals, dass ich Ihre Email erst jetzt erhalte, denn diese ist im Spam-Ordner gelandet. Da schaue ich nur sehr selten rein. Zu Ihrer Frage - ja, die Schilder stehen dort noch. Was halten Sie davon, wenn wir (Herr Klocke, Sie und ich) uns in der nächsten Woche im Rathaus darüber persönlich besprechen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VZ 254 Westerntor [#240755] Hallo << Antragsteller:in >> Danke für das Angebot. Ob nächste Woche …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 254 Westerntor [#240755]
Datum
20. Juli 2022 14:03
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Danke für das Angebot. Ob nächste Woche passt, muss ich schauen. Die Anordnung bräuchte ich als Grundlage dann aber ohnehin, damit wir auf demselben Stand sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
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AW: VZ 254 Westerntor [#240755] Hallo << Antragsteller:in >> ich erinnere an die Anfrage zur Anordnun…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 254 Westerntor [#240755]
Datum
2. August 2022 09:08
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> ich erinnere an die Anfrage zur Anordnung zum VZ 254 am Westerntor. Ich erinnere daran, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung bereits seit einem halben Jahr abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
4. August 2022 10:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240755/ Die Behörde lässt mir auch nach einem halben Jahr weder einen Bescheid noch die beantragte Information zukommen. Die Anfrage ist jedoch offensichtlich bekannt, da die Behörde am 4.7 geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 240755.pdf - 2022-07-04_1-image003.png - 2022-07-04_1-image004.png - 2022-07-04_1-image005.png - 2022-07-04_1-image010.jpg - 2022-07-04_1-image011.png - 2022-07-04_1-image012.jpg Anfragenr: 240755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240755/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
4. August 2022 11:09
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 13.2.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
4. August 2022 13:48
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 13.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4684/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/a/240755/)<https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/> gestellt zu haben. Bislang habe er trotz mehrfacher Erinnerung keinen Informationszugang erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich wundere mich ein wenig über den Umgang mit gesetzlichen Fristen innerhalb des Ordnungsamts…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Anordnung des VZ 254 "Verbot für Fahrräder" an der Baustelle Westerntor“ [#240755]
Datum
25. August 2022 07:58
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich wundere mich ein wenig über den Umgang mit gesetzlichen Fristen innerhalb des Ordnungsamts. Gewähren Sie säumigen Zahlern bei Ordnungswidrigkeiten auch solche Fristüberschreitungen? Die völlig fehlende Kommunikation halte ich für ungebührlich. Ich hatte ja bereits erläutert, dass ich - selbst bei Annahme eines Gesprächsangebots - zunächst die beantragten Dokumente benötige. Dass ich nun um Vermittlung bei der LDI NRW bitten musste, ist eher traurig. Gerne mache ich das sicher nicht und in der Regel versuche ich vorher mehrfach auf die Rechtslage hinzuweisen. Noch einmal in aller Kürze zum Hintergrund des Antrags: Ein Gespräch kann nur dann auf Augenhöhe stattfinden, wenn dieselbe Informationsgrundlage existiert. Der Stand ist, dass der nun pensionierte Herr [geschwärzt] einen Antrag auf Aufhebung des Verbotsschild mit einer Begründung abgelehnt hat. Diese Begründung will ich gerne überprüfen - Herr [geschwärzt] hat seinerzeit angeboten einen förmlichen Bescheid auszustellen. Ich hatte seinerzeit geantwortet, dass ich damit gerne warten würde, um zu sehen, ob die vorgetragene Begründung überhaupt in der verkehrsrechtlichen Anordnung beinhaltet ist. Das ist nun ein halbes Jahr her. Falls die Begründungen nicht tragen oder gar nicht existent sind gibt, wäre die Anordnung wie vorgetragen rechtswidrig; Mein Antrag positiv zu bescheiden und das Schild abzumontieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240755 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Paderborn
Antrag nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 13.02.2022 beantragten Sie auf Grundlage …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
26. August 2022 11:56
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 13.02.2022 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Vorlage der Verkehrsanordnung für das Verkehrszeichen 254 StVO an der Baustelle ZOH, Friedrichstraße. Aufgrund der personellen Wechsel in der Abteilung erfolgt die Beantwortung leider erst zu jetzigen Zeitpunkt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW gewährt grundsätzlich einen voraussetzungslosen Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorliegenden amtlichen Informationen, dennoch sind die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände zu beachten. Die in Rede stehenden Unterlagen enthalten unter anderem die Kontaktdaten von Mitarbeitern der in dieser Angelegenheit beteiligten Firmen STRAGAB AG und AVS. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten, deren Herausgabe sich nach § 9 IFG NRW richtet. Unter Würdigung der von Ihnen im o.g. Antrag gemachten Angaben sehe ich die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen von § 9 IFG NRW als nicht erfüllt an, so dass die Kontaktdaten nicht zur Verfügung gestellt werden können. Im Übrigen übersende ich Ihnen als Anlage die Verkehrsanordnung vom 29.12.2021 nebst Anlagen. Zum besseren Verständnis weise ich darauf hin, dass die Fa. STRABAG als Empfänger der Verkehrsanordnung die Fa. AVS Lehrte GmbH mit der Abwicklung der verkehrsrelevanten Maßnahmen beauftragt hat. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Erteilung der o.g. Auskunft Gebühren nicht erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen