Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11)
sämtliche Informationen die zu der Entscheidung und Umsetzung für die o.a. Allgemeinverfügung geführt haben, sortiert nach zeitlichem Ablauf, insbesondere:
1. Welches medizinisches Fachpersonal in regelmäßigen Abständen durch die Stadt Düsseldorf konsultiert wird um die "Corona-Lage" zu beurteilen.
2. An welchen Tagen im Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 03. November 2020 das medizinische Fachpersonal zur Beratung konsultiert wurde mit der Dauer der jeweils am Tag in Anspruch genommenen Stunden.
3. Welches medizinisch geschultes Fachpersonal mit welcher Begründung zu welchem Zeitpunkt die Handlungsempfehlung ausgesprochen hat, eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet auszusprechen.
4. Sämtliche Zahlungen die im Rahmen der Konsultation zur Beratung der Stadt Düsseldorf zu "Corona-Lage" an medizinisches Fachpersonal geflossen sind, sowie die Stunden-/Tagessätze der jeweiligen Berater.
5. Sämtlichen Schriftverkehr, Email, Memos, Gesprächsnotizen die innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf bis zur Veröffentlichung der o.a. Allgemeinverfügung geführt haben.
6. Sämtlichen Schriftverkehr, Emails, Memos, Gesprächsnotizen die hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Allgemeinverfügung an die Polizeibehörden und das Ordnungsamt gingen.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. November 2020
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8. Dezember 2020
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