Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11)

sämtliche Informationen die zu der Entscheidung und Umsetzung für die o.a. Allgemeinverfügung geführt haben, sortiert nach zeitlichem Ablauf, insbesondere:

1. Welches medizinisches Fachpersonal in regelmäßigen Abständen durch die Stadt Düsseldorf konsultiert wird um die "Corona-Lage" zu beurteilen.

2. An welchen Tagen im Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 03. November 2020 das medizinische Fachpersonal zur Beratung konsultiert wurde mit der Dauer der jeweils am Tag in Anspruch genommenen Stunden.

3. Welches medizinisch geschultes Fachpersonal mit welcher Begründung zu welchem Zeitpunkt die Handlungsempfehlung ausgesprochen hat, eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet auszusprechen.

4. Sämtliche Zahlungen die im Rahmen der Konsultation zur Beratung der Stadt Düsseldorf zu "Corona-Lage" an medizinisches Fachpersonal geflossen sind, sowie die Stunden-/Tagessätze der jeweiligen Berater.

5. Sämtlichen Schriftverkehr, Email, Memos, Gesprächsnotizen die innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf bis zur Veröffentlichung der o.a. Allgemeinverfügung geführt haben.

6. Sämtlichen Schriftverkehr, Emails, Memos, Gesprächsnotizen die hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Allgemeinverfügung an die Polizeibehörden und das Ordnungsamt gingen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11) [#202857]
Datum
4. November 2020 08:54
An
Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen die zu der Entscheidung und Umsetzung für die o.a. Allgemeinverfügung geführt haben, sortiert nach zeitlichem Ablauf, insbesondere: 1. Welches medizinisches Fachpersonal in regelmäßigen Abständen durch die Stadt Düsseldorf konsultiert wird um die "Corona-Lage" zu beurteilen. 2. An welchen Tagen im Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 03. November 2020 das medizinische Fachpersonal zur Beratung konsultiert wurde mit der Dauer der jeweils am Tag in Anspruch genommenen Stunden. 3. Welches medizinisch geschultes Fachpersonal mit welcher Begründung zu welchem Zeitpunkt die Handlungsempfehlung ausgesprochen hat, eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet auszusprechen. 4. Sämtliche Zahlungen die im Rahmen der Konsultation zur Beratung der Stadt Düsseldorf zu "Corona-Lage" an medizinisches Fachpersonal geflossen sind, sowie die Stunden-/Tagessätze der jeweiligen Berater. 5. Sämtlichen Schriftverkehr, Email, Memos, Gesprächsnotizen die innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf bis zur Veröffentlichung der o.a. Allgemeinverfügung geführt haben. 6. Sämtlichen Schriftverkehr, Emails, Memos, Gesprächsnotizen die hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Allgemeinverfügung an die Polizeibehörden und das Ordnungsamt gingen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202857/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Gesundheitsamt weitergeleitet. M…
Von
Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11) [#202857]
Datum
5. November 2020 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tr…
An Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11) [#202857]
Datum
8. Dezember 2020 07:33
An
Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11)“ vom 04.11.2020 (#202857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202857/

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Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in die angefragten Informationen ergeben sich - soweit hier vorhanden - vollständig in…
Von
Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az 07-32/1 Corona 11) [#202857]
Datum
16. Dezember 2020 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die angefragten Informationen ergeben sich - soweit hier vorhanden - vollständig in dem in Kopie beigefügten Verwaltungsvorgang des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf zu der angefragten Allgemeinverfügung. Mit freundlichen Grüßen