Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Anordnung von Radwegebenutzungspflichten

Anordung von Radwegebenutzungspflichten an folgenden Straßen im Stadtgebiet Iserlohn:

1. Rheinener Straße / Hennener Straße zwischen Rheinen und Hennen (Zweirichtungsradweg, Vz. 240)

2. Leckingser Straße von Grundschule Kalthof bis Kreuzung Kalthofer Straße sowie Mühlenstraße von Kreuzung Kalthofer Straße bis Einmündung Radweg Richtung Sümmern / Iserlohn (jeweils Vz. 240)

3. Baarstraße Fahrtrichtung Süd von Einmündung Barendorfer Bruch bis Einmündung Tannenweg und
Baarstraße Fahrtrichtung Nord von Einmündung Immermannstraße bis Einmündung Franzberg (jeweils Vz. 240).
Als Abgrenzung dazu: Anordnung eines freigegebenen Gehweges von Einmündung Franzberg bis Einmündung Zum Schmelztiegel (Vz. 239 mit Zz. 1022-10)

4. Hembergstraße ab Kreuzung Baarstraße bis Einmündung Immermannstraße (Zweirichtungsradweg, Vz. 240)

5. Rahmenstraße von Kreuzung Hans-Böckler-Straße bis Gebäude Stadtbahnhof (beide Richtungen, jeweils Vz. 240)

Zu allen fünf Streckenabschnitten bitte ich um Auskunft über alle für die Anordnung relevanten und vorhandenen Informationen, und zwar hinsichtlich
- der erstmaligen Anordnung,
- bei vor dem 1. September 1997 angeordneten Benutzungspflichten auch der bis zum 1. Oktober 1998 obligatorisch durchzuführenden Überprüfung anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien der reformierten StVO 1997,
- der Überprüfung nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 18. November 2010 entsprechend der dort festgestellten Kriterien (BVerwG 3 C 42.09)
- sowie ggf. weiterer zwischenzeitlicher Überprüfungen.

Antwort verspätet

  • Datum
    19. Mai 2012
  • Frist
    20. Juni 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung von Radwegebenutzungspflichten
Datum
19. Mai 2012 11:51
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Anordung von Radwegebenutzungspflichten an folgenden Straßen im Stadtgebiet Iserlohn: 1. Rheinener Straße / Hennener Straße zwischen Rheinen und Hennen (Zweirichtungsradweg, Vz. 240) 2. Leckingser Straße von Grundschule Kalthof bis Kreuzung Kalthofer Straße sowie Mühlenstraße von Kreuzung Kalthofer Straße bis Einmündung Radweg Richtung Sümmern / Iserlohn (jeweils Vz. 240) 3. Baarstraße Fahrtrichtung Süd von Einmündung Barendorfer Bruch bis Einmündung Tannenweg und Baarstraße Fahrtrichtung Nord von Einmündung Immermannstraße bis Einmündung Franzberg (jeweils Vz. 240). Als Abgrenzung dazu: Anordnung eines freigegebenen Gehweges von Einmündung Franzberg bis Einmündung Zum Schmelztiegel (Vz. 239 mit Zz. 1022-10) 4. Hembergstraße ab Kreuzung Baarstraße bis Einmündung Immermannstraße (Zweirichtungsradweg, Vz. 240) 5. Rahmenstraße von Kreuzung Hans-Böckler-Straße bis Gebäude Stadtbahnhof (beide Richtungen, jeweils Vz. 240) Zu allen fünf Streckenabschnitten bitte ich um Auskunft über alle für die Anordnung relevanten und vorhandenen Informationen, und zwar hinsichtlich - der erstmaligen Anordnung, - bei vor dem 1. September 1997 angeordneten Benutzungspflichten auch der bis zum 1. Oktober 1998 obligatorisch durchzuführenden Überprüfung anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien der reformierten StVO 1997, - der Überprüfung nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 18. November 2010 entsprechend der dort festgestellten Kriterien (BVerwG 3 C 42.09) - sowie ggf. weiterer zwischenzeitlicher Überprüfungen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anordnung von Radwegebenutzungspflichten…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung von Radwegebenutzungspflichten
Datum
20. Juni 2012 18:54
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anordnung von Radwegebenutzungspflichten" vom 19.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Stunden, 53 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Iserlohn
Deine Anfrage vom 19.05.2012 (Radwegebenutzungspflichten) Sehr geehrtAntragsteller/in Die Informationsanfrage üb…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Deine Anfrage vom 19.05.2012 (Radwegebenutzungspflichten)
Datum
21. Juni 2012 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Informationsanfrage über die "Anordnung von Radwegebenutzungspflichten" vom 19.05.2012 habe ich nach Rücksprache mit Herrn Pott am 20.05.2012 an die Straßenverkehrsabteilung - Herrn Gerres - zuständigkeitshalber weitergeleitet. Darüber habe ich Sie leider nicht informiert und bitte Sie daher, mir dieses Versäumnis nachzusehen. Ansprechpartner und zuständig bei diesen Themen ist also der Bereich 32-3 - Herr Gerres. Mit freundlichen Grüßen - Bernd Schlünder Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anordnung von Radwegebenutzungspflichten" vom 19.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Stunden, 53 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >> *************************************** STADT ISERLOHN Ressort Planen, Bauen, Umwelt- und Klimaschutz Bereich Stadtplanung Abteilung Verkehrsplanung Rathaus II Werner-Jacobi-Platz 12 58636 Iserlohn Herr Bernd Schlünder Tel.: 02371/217-2922 Fax 02371/217-4613 email: <<email address>> *************************************** _________________________________ Diese E-Mail wurde digital signiert. Hinweise zu unserer Signatur finden Sie unter https://extranet.iserlohn.de/index.php?show=juliaFAQ/ Falls Ihr E-Mail-Programm nicht über die notwendigen Prüffunktionen verfügt, ignorieren Sie bitte die angehängte Signatur-Datei.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.