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Anordnung / VZP (Neue) Filandastraße

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

- in der Filandastraße / Neue Filandastraße wurden Radverkehrsanlagen angeordnet (AO VI AL -PE-RW v. 11.09.22).
Bitte senden Sie uns die Anordnung und Verkehrszeichenpläne zu.

- Eine Umsetzung sollte bis 12.2024 erfolgen, wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung?

- Das Bezirksamt hat eine Straßensanierung der Filandastraße beauftragt. Wird die Radverkehrsanlage in diesem Zusammenhang, gemäß MobG § 39 (2) umgesetzt?

- Ist es korrekt, dass hier gemäß MobG § 43, ERA 2010 und StVO Radverkehrsanlagen umgesetzt werden müssen?

Die Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
  • Ein:e Follower:in
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, - in der Filandastraße / Neue Filandastraß…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
Anordnung / VZP (Neue) Filandastraße [#328355]
Datum
23. Februar 2025 17:00
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, - in der Filandastraße / Neue Filandastraße wurden Radverkehrsanlagen angeordnet (AO VI AL -PE-RW v. 11.09.22). Bitte senden Sie uns die Anordnung und Verkehrszeichenpläne zu. - Eine Umsetzung sollte bis 12.2024 erfolgen, wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung? - Das Bezirksamt hat eine Straßensanierung der Filandastraße beauftragt. Wird die Radverkehrsanlage in diesem Zusammenhang, gemäß MobG § 39 (2) umgesetzt? - Ist es korrekt, dass hier gemäß MobG § 43, ERA 2010 und StVO Radverkehrsanlagen umgesetzt werden müssen? Die Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 328355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328355/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christian Roux << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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