Anordnung zum Gehwegparken in der Liebigstraße, ca. Hausnummer 4A bis ca. 50 Meter vor Proskauer Straße

Bitte teilen Sie mir mit, warum im o.g. Bereich das Parken von KfZ auf dem Gehweg gestattet ist. Im Bereich ca 100 m bis 50 m vor Proskauer Straße ist es nicht möglich, dass Fußgänger großzügig aneinander vorbeigehen können. Im weiter westlich gelegenen Bereich ist es nur möglich, wenn normale PKW auf dem Gehweg parken. Bereits ein schlecht geparkter SUV verhindert jedoch oftmals die Möglichkeit als Fußgänger großzügig aneinander vorbeizugehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung zum Gehwegparken in der Liebigstraße, ca. Hausnummer 4A bis ca. 50 Meter vor Proskauer Straße [#259877]
Datum
29. September 2022 17:12
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, warum im o.g. Bereich das Parken von KfZ auf dem Gehweg gestattet ist. Im Bereich ca 100 m bis 50 m vor Proskauer Straße ist es nicht möglich, dass Fußgänger großzügig aneinander vorbeigehen können. Im weiter westlich gelegenen Bereich ist es nur möglich, wenn normale PKW auf dem Gehweg parken. Bereits ein schlecht geparkter SUV verhindert jedoch oftmals die Möglichkeit als Fußgänger großzügig aneinander vorbeizugehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. September 2022 17:12
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#259877] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#259877]
Datum
1. November 2022 08:03
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung zum Gehwegparken in der Liebigstraße, ca. Hausnummer 4A bis ca. 50 Meter vor Proskauer Straße“ vom 29.09.2022 (#259877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die an mich weitergeleitet wurde. Entschuld…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: EILT: Anordnung zum Gehwegparken in der Liebigstraße, ca. Hausnummer 4A bis ca. 50 Meter vor Proskauer Straße [#259877]
Datum
15. Dezember 2022 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die an mich weitergeleitet wurde. Entschuldigen Sie bitte die späte kapazitätsbedingte Rückmeldung. Der Gehweg gehört nicht zum öffentlichen Straßenland, sondern ist Eigentum der hiesigen Wohnungsbaugesellschaft. Das Bezirksamt hat hier keine Befugnis gegen das Gehwegparken vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen