Anordnung zur Einstellung des Bahnverkehrs Deutschland - Österreich
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Alle Dokumente und Akten betreffend der Anordnung an die Deutsche Bahn AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen sowie an die Bayerische Oberlandbahn GmbH ("MERIDIAN") den Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich am 13. September für 12 Stunden einzustellen
Ergebnis der Anfrage
Die Bundespolizei hat die DB Netz AG, also den Infrastrukturbetreiber der Grenzübergänge, auf Basis der Polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklausel im Bundespolizeigesetz (§ 14) angewiesen den Bahnbetrieb einzustellen.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. September 2015
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16. Oktober 2015
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