Anordnung zur Einstellung des Bahnverkehrs Deutschland - Österreich

Alle Dokumente und Akten betreffend der Anordnung an die Deutsche Bahn AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen sowie an die Bayerische Oberlandbahn GmbH ("MERIDIAN") den Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich am 13. September für 12 Stunden einzustellen

Ergebnis der Anfrage

Die Bundespolizei hat die DB Netz AG, also den Infrastrukturbetreiber der Grenzübergänge, auf Basis der Polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklausel im Bundespolizeigesetz (§ 14) angewiesen den Bahnbetrieb einzustellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente u…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung zur Einstellung des Bahnverkehrs Deutschland - Österreich [#11326]
Datum
13. September 2015 21:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Akten betreffend der Anordnung an die Deutsche Bahn AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen sowie an die Bayerische Oberlandbahn GmbH ("MERIDIAN") den Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich am 13. September für 12 Stunden einzustellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz / Anordnung zur Einstellung des Bahnverkehrs Deutschland Österreich Sehr << Antr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz / Anordnung zur Einstellung des Bahnverkehrs Deutschland Österreich
Datum
29. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
931,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 13. September 2015 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung aller Dokumente und Akten betreffend der Anordnung an die Deutsche Bahn AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen sowie an die Bayerische Oberlandbahn GmbH ("MERIDIAN") den Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich am 13. September für 12 Stunden einzustellen. Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage das o.g. Dokument. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen