Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen

Anfrage an: Polizei Berlin

Etwaige Anordnungen, die gem. § 9 III oder § 19 II VersFG BE seit dessen Inkrafttreten bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage ergangen sind sowie etwaige Geschäfts- oder Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zum VersFG BE.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
14. März 2021 19:41
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Etwaige Anordnungen, die gem. § 9 III oder § 19 II VersFG BE seit dessen Inkrafttreten bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage ergangen sind sowie etwaige Geschäfts- oder Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zum VersFG BE.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215112 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Ge…
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Betreff
AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
22. April 2021 16:01
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen“ vom 14.03.2021 (#215112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215112 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Ges…
An Polizei Berlin Details
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Betreff
AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
2. Mai 2021 18:53
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen“ vom 14.03.2021 (#215112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215112/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Ges…
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Von
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Betreff
AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
2. Mai 2021 18:54
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen“ vom 14.03.2021 (#215112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215112/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Ges…
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Betreff
AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
11. Mai 2021 18:15
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen“ vom 14.03.2021 (#215112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215112/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Ges…
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AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
22. Juni 2021 00:29
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen“ vom 14.03.2021 (#215112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Seit Stellung des Antrags sind nunmehr über drei Monate vergangen. Falls Sie nicht alsbald antworten, beachsichtige ich, Untätigkeitsklage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215112/
Polizei Berlin
Just 4 IFG 56.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Anordnungen nach §§ 9 III, 19 II VersFG BE; Geschäftsanweisungen [#215112]
Datum
28. Juni 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 56.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Um eine zügige Bearbeitung wird sich bemüht. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. September 2021
An
Polizei Berlin
Status
geschwärzt
6,2 MB
Untätigkeitsklage

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Polizei Berlin
Protokoll der mündlichen Verhandlung am VG Berlin Vor dem Gericht erkannte die Polizei den Anspruch an.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Protokoll der mündlichen Verhandlung am VG Berlin
Datum
29. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Vor dem Gericht erkannte die Polizei den Anspruch an.