Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern
bitte stellen sie mir alle schriftlichen Anordnungen und Richtlinien u.ä. für die Mitarbeiter des LBV für die Zuteilung von kurzen Erkennungsnummern und kurzen Kennzeichenschildern (für Fahrzeuge an denen keine Standardkennzeichen passen) zur Verfügung.
Dies bitte nach Möglichkeit in digitaler Form.
Anlage 4 FZV:
Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum21. Dezember 2020
-
23. Januar 2021
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 21. Dezember 2020 19:40
- An
- Landesbetrieb Verkehr
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbetrieb Verkehr
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- Betreff versteckt
- Datum
- 21. Dezember 2020 19:40
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- Warte auf Antwort
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- AW: Automatische Antwort: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 26. Januar 2021 11:11
- An
- Landesbetrieb Verkehr
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Verkehr
- Betreff
- AW: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 27. Januar 2021 15:09
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- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 30. Januar 2021 16:07
- An
- Landesbetrieb Verkehr
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbetrieb Verkehr
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 30. Januar 2021 16:07
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- Von
- Landesbetrieb Verkehr
- Betreff
- WG: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 15. Februar 2021 14:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: WG: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 17. Februar 2021 10:34
- An
- Landesbetrieb Verkehr
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern [#207039]
- Datum
- 9. März 2021 17:28
- An
- Landesbetrieb Verkehr
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Verkehr
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 09.03.2021
- Datum
- 11. März 2021 09:57
- Status
- Warte auf Antwort
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ich habe einen Beitrag im OKF Forum zu genau diesem Thema erstellt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 09.03.2021 [#207039]
- Datum
- 20. März 2021 12:35
- An
- Landesbetrieb Verkehr
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Verkehr
- Betreff
- AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre E-Mail vom 09.03.2021 [#207039]
- Datum
- 23. Juni 2021 16:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Anordnungen und Richtlinien zur Zuteilung von Kennzeichen und Erkennugnsnummern“ [#207039]
- Datum
- 23. Dezember 2023 16:37
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Anfrage wg. LBV
- Datum
- 25. Januar 2024 11:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Anfrage wg. LBV
- Datum
- 4. April 2024 13:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Wenn man nett fragt, erhält man nur die Antwort, dass diese kurzen Kennzeichen die absolute Ausnahme sind und nicht einfach so vergeben werden.