Anordnungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit

1. ob eine Anordnung für die Schulleiter zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit vorliegt

2. falls eine solche vorliegt

2a) den Wortlaut
2b) den Zeitpunkt zu dem eine solche erlassen wurde
2c) den Zeitpunkt zu dem Planungen zu einer solchen begonnen wurden
2d) falls eine solche vorliegt die Begründung für die gesamte Anordnung oder einzelne Teile der Anordnung

3. ob eine solche, falls sie denn vorliegt den Schulen zugestellt wurde

4. falls dies erfolgte

4a) den Wortlaut der Mitteilung, ausgenommen den von 2a)
4b) den Zeitpunkt zu dem eine solche erfolgte

5. ob insofern dies nicht aus 2a) hervorgeht Konsequenzen für Schüler, die gegen eine solche Anordnung verstoßen empfohlen wurden

6. ob 2a) oder 2d) auf Dokumenten anderer Behörden basieren

7. falls dies der Fall ist

7a) deren Wortlaut

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. ob eine Ano…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit [#60944]
Datum
12. März 2019 14:41
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. ob eine Anordnung für die Schulleiter zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit vorliegt 2. falls eine solche vorliegt 2a) den Wortlaut 2b) den Zeitpunkt zu dem eine solche erlassen wurde 2c) den Zeitpunkt zu dem Planungen zu einer solchen begonnen wurden 2d) falls eine solche vorliegt die Begründung für die gesamte Anordnung oder einzelne Teile der Anordnung 3. ob eine solche, falls sie denn vorliegt den Schulen zugestellt wurde 4. falls dies erfolgte 4a) den Wortlaut der Mitteilung, ausgenommen den von 2a) 4b) den Zeitpunkt zu dem eine solche erfolgte 5. ob insofern dies nicht aus 2a) hervorgeht Konsequenzen für Schüler, die gegen eine solche Anordnung verstoßen empfohlen wurden 6. ob 2a) oder 2d) auf Dokumenten anderer Behörden basieren 7. falls dies der Fall ist 7a) deren Wortlaut
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird so schnell wie möglich beantwortet. Mit f…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anordnungen zum Verhalten von Schulen im Falle von Demonstrationen während der Schulzeit [#60944]
Datum
13. März 2019 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird so schnell wie möglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage nach dem LTran…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Datum
20. März 2019 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage nach dem LTranspG vom 12. März 2019 beantwortet die Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wie folgt: Zu Frage 1: Es liegt keine Anordnung für die Schulleiter/-innen zum Verhalten bei Demonstrationen während der Schulzeit vor. Vielmehr wurden Schulen, insbesondere im Rahmen fernmündlicher Beratungsanfragen, auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Zu Fragen 2 - 7: entfällt. Gerne weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besteht. Mit freundlichen Grüßen