Anordnung/Verordnung zur Neuordnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (2014)

Die Verordnung, mit der die Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2014 initiiert wurde, bei der die Kontrolleinheiten Prävention (KEP) aus dem Sachgebiet C herausgelöst und and das Sachgebiet E in den Hauptzollämtern angebunden wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verordnung, …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Anordnung/Verordnung zur Neuordnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (2014) [#27032]
Datum
13. März 2018 14:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verordnung, mit der die Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2014 initiiert wurde, bei der die Kontrolleinheiten Prävention (KEP) aus dem Sachgebiet C herausgelöst und and das Sachgebiet E in den Hauptzollämtern angebunden wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 13. März 2018 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erh…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 13. März 2018
Datum
23. März 2018 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.