Anpassung der Kosten der Unterkunft durch Sozialauswahl

Die Bezieher von Grundsicherung (mehrere Rechtskreise) sind zur Reduzierung ihrer Bedürftigkeit verpflichtet, insbesondere die Kosten der Unterkunft (KdU) hinsichtlich der Angemessenheit durch Umzug oder Untervermietung anzupassen.
- Werden alle Grundsicherungsempfänger, die "unangemessen" wohnen gleichzeitig/gleichsam zur Anpassung aufgefordert (Gießkannenprinzip)?
- Inwieweit ist ein Träger im Rahmen einer Sozialauswahl (vgl. § 1 Abs. 3 KSchG) zur Berücksichtigung von Mietdauer, Lebensalter, Gesundheit und Schwerbehinderung verpflichtet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bezieher von…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anpassung der Kosten der Unterkunft durch Sozialauswahl [#62899]
Datum
26. März 2019 07:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bezieher von Grundsicherung (mehrere Rechtskreise) sind zur Reduzierung ihrer Bedürftigkeit verpflichtet, insbesondere die Kosten der Unterkunft (KdU) hinsichtlich der Angemessenheit durch Umzug oder Untervermietung anzupassen. - Werden alle Grundsicherungsempfänger, die "unangemessen" wohnen gleichzeitig/gleichsam zur Anpassung aufgefordert (Gießkannenprinzip)? - Inwieweit ist ein Träger im Rahmen einer Sozialauswahl (vgl. § 1 Abs. 3 KSchG) zur Berücksichtigung von Mietdauer, Lebensalter, Gesundheit und Schwerbehinderung verpflichtet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Penniner Damm 44, 18842 Negast
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anpassung der Kosten der Unterkunft durch Sozialauswahl [#62899]
Datum
26. März 2019 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.03.2019 Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre oben genannte Anfrage …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.03.2019
Datum
26. April 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre oben genannte Anfrage und übersende Ihnen das beigefügte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 26.03.2019 Sehr Antragsteller/in das beiliegende Schreiben kam als unzustellbar zurück. Daher erf…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 26.03.2019
Datum
5. Juli 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das beiliegende Schreiben kam als unzustellbar zurück. Daher erfolgt eine nachträgliche Zustellung per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 26.03.2019 [#62899] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 26.03.2019 [#62899]
Datum
17. Juli 2019 19:39
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie den Sachverhalt nicht verstanden. Es werden ALLE Personen eines Trägers gleichzeitig zur Reduzierung von Kosten für die Unterkunft aufgefordert, deren Kosten nicht angemessen sind. Zum Einen gibt es der Wohnungsmarkt nicht her, dass ALLE diese Personen im Bereich des Trägers und ihres angestammten Umfeldes in preiswertere Wohnungen umziehen. Demnach besteht für die Gesamtheit der oben Genannten eine Unmöglichkeit dazu, was allgemein - nach logischen Gesichtspunkten - bekannt ist. Zum Zweiten ist die Belastung für ALLE, deren KdU nicht angemessen ist, nicht gleich hoch. Es ist einem jungen, gesunden Menschen eher zumutbar, sich zu beschränken, umzuziehen und andere Maßnahmen zu ergreifen, als einem kranken, eingeschränkten Menschen. Nach Ihrer Antwort werden gerade diejenigen, die besonderen Schutz benötigen, gerade nicht geschützt, was unvereinbar mit der Menschenwürde und dem sozialen Rechtsstaat ist. Muss eine Sozialauswahl vor diesem Hintergrund stattfinden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 Sehr Antragsteller/in dieser E-Mail beigefügt übersende ich Ihnen im Auftrag de…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019
Datum
14. August 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in dieser E-Mail beigefügt übersende ich Ihnen im Auftrag des Herrn Lutz das Antwortschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 17. Juli 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben ohne A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899]
Datum
15. August 2019 08:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben ohne Antwort. Wie aus meinen Anfragen eindeutig hervorgeht, handelt es sich um eine TATSÄCHLICHE Situation und um KONKRETES Handeln ALLER Träger der Grundsicherung aufgrund gesetzlicher Regelungen, Handlungsanweisungen und Zielvereinbarungen. Daher sollte Ihnen das auch alles bekannt sein. Ihre Ausführungen zur Kommunikation kann ich nicht nachvollziehen. Da es sich nicht um ein persönliches Problem handelt, wäre eine Anschrift/Identifikation zur Lösung ohnehin obsolet. Vielmehr deutet dies auf den Wunsch hin, einem unliebsamen Fragesteller habhaft zu werden oder/und die Veröffentlichung einer für eine Vielzahl von Personen interessante Information zu verhindern. Dies passt leider auch zu der Nichtzulassung von Musterfeststellungsklagen im sozialen Bereich. Ich gehe davon aus, keine Antwort auf meine Frage zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899]
Datum
3. September 2019 09:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anpassung der Kosten der Unterkunft durch Sozialauswahl“ vom 26.03.2019 (#62899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 127 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.7.2019 [#62899]
Datum
2. März 2020 07:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anpassung der Kosten der Unterkunft durch Sozialauswahl“ vom 26.03.2019 (#62899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 308 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/62899/upload/787c8593dab6e7d0daac54b6e6aec40b2a4dfc5c/