"Anpassung" der Verordnung zu Energiesparmaßnahmen bei Leuchtreklame / Außenwerbung

Bezüglich der Pressemeldung [1] über eine "Anpassung" der Energiesparverordnung und einiger darin getätigter Behauptungen zum Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen / Zusendung der zugrundeliegenden Unterlagen:

1) Ist diese Meldung im Tagesschau-Newsticker zutreffend? In welcher Zeit galt die Regelung, die eine Abschaltung bis 16:00 vorsah, und ab wann gilt die geänderte Regelung?

2) Zählt die Zeit von 22:00 bis 24:00 zu den Nachtstunden, in denen die Leuchtreklame ausgeschaltet bleiben soll?

3) Auf welcher Grundlage wurde der Beschluss gefasst, die Maßnahme (Abschaltung von Leuchtreklame morgens und tagsüber) zurückzunehmen?

Bitte senden Sie mir den Bericht, aus dem die Ergebnisse der Evaluation hervorgehen, die zu der o.g. Entscheidung geführt haben.

4) Wieviel Strom wurde durch Anwendung der Verordnung zu welchen Tageszeiten gespart?

5) Gab es Gespräche zu diesem Thema mit Vertretern der Außenwerbeindustrie? Wenn ja, waren diese ausschlag- oder impulsgebend für den Beschluss, die Maßnahme zu lockern?

6) In wievielen Fällen wurde Leuchtreklame in der Zeit bislang von 6:00 bis 16:00 tatsächlich abgeschaltet? Bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern.

7) Bestand für einzelne Bundesländer die Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen und die Regeln für die Abschaltung von Leuchtreklame selbständig zu lockern?

8) Wo ist der Begriff der "werberelevanten Zeit" definiert, der hier verwendet wird?

9) Auf welcher Grundlage basiert die Aussage, 50.000 Arbeitsplätze seien von der geltenden Verordnung "betroffen" gewesen?

10) Welche 50.000 Arbeitsplätze waren betroffen? Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsbild, Bundesland und mit einer Angabe der Weise, in denen diese jeweils betroffen waren.

11) Inwiefern ist es ein "europäischer Weg", wenn Deutschland auf Kosten der Gemeinschaft auf Einsparungen in diesem nicht kritischen Sektor verzichtet – bezieht sich dieser Teilsatz auf eine etwaige Koordination der Einsparungsmaßnahmen mit anderen EU-Staaten? Auf welche Beschlüsse oder Beratungsergebnisse bezieht er sich genau?

Abschließend möchte ich noch wissen:

Auf den digitalen Werbeanlagen von STROER und JCDecaux in Hamburg lief eine Werbekampagne Ihres Hauses zum Stromsparen, dessen Claim lautete "Jeder Beitrag zählt".

12) Was waren die Kosten für diese Kampagne? Ist eine Wiederholung der Kampagne geplant?

13) Zum Verständnis der neuen Verordnung: gilt nunmehr die Vorgabe, im Haushalt zu sparen, während Außenwerbung sogar in den ruherelevanten Zeiten der frühen Morgenstunden ungebremst weiter strahlen darf?

[1] https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-mittwoch-165.html#Leuchtreklame-tagsueber-erlaubt

Wortlaut der Meldung, auf die ich mich in dieser Anfrage beziehe:

"""
28.9.2022 • 14:39 Uhr
Leuchtreklame tagsüber erlaubt

Trotz aller Energiesparmaßnahmen darf Leuchtreklame in der Außenwerbung nun auch in den Morgenstunden und tagsüber wieder strahlen. Das seit Anfang September geltende Verbot von 22.00 bis 16.00 Uhr des Folgetages sei vom Kabinett angepasst worden, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Verena Hubertz. "Dies haben wir nun auf die Nachtstunden bis 06.00 Uhr morgens reduziert."

Die geltende Verordnung habe nur wenig zum Einsparen von Energie beigetragen und die werberelevante Zeit in den Morgenstunden geblockt. "Es hätte aber 50.000 Arbeitsplätze direkt betroffen. Damit gehen wir einen europäischen Weg."
"""

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der Pre…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Anpassung" der Verordnung zu Energiesparmaßnahmen bei Leuchtreklame / Außenwerbung [#260227]
Datum
5. Oktober 2022 08:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der Pressemeldung [1] über eine "Anpassung" der Energiesparverordnung und einiger darin getätigter Behauptungen zum Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen / Zusendung der zugrundeliegenden Unterlagen: 1) Ist diese Meldung im Tagesschau-Newsticker zutreffend? In welcher Zeit galt die Regelung, die eine Abschaltung bis 16:00 vorsah, und ab wann gilt die geänderte Regelung? 2) Zählt die Zeit von 22:00 bis 24:00 zu den Nachtstunden, in denen die Leuchtreklame ausgeschaltet bleiben soll? 3) Auf welcher Grundlage wurde der Beschluss gefasst, die Maßnahme (Abschaltung von Leuchtreklame morgens und tagsüber) zurückzunehmen? Bitte senden Sie mir den Bericht, aus dem die Ergebnisse der Evaluation hervorgehen, die zu der o.g. Entscheidung geführt haben. 4) Wieviel Strom wurde durch Anwendung der Verordnung zu welchen Tageszeiten gespart? 5) Gab es Gespräche zu diesem Thema mit Vertretern der Außenwerbeindustrie? Wenn ja, waren diese ausschlag- oder impulsgebend für den Beschluss, die Maßnahme zu lockern? 6) In wievielen Fällen wurde Leuchtreklame in der Zeit bislang von 6:00 bis 16:00 tatsächlich abgeschaltet? Bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern. 7) Bestand für einzelne Bundesländer die Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen und die Regeln für die Abschaltung von Leuchtreklame selbständig zu lockern? 8) Wo ist der Begriff der "werberelevanten Zeit" definiert, der hier verwendet wird? 9) Auf welcher Grundlage basiert die Aussage, 50.000 Arbeitsplätze seien von der geltenden Verordnung "betroffen" gewesen? 10) Welche 50.000 Arbeitsplätze waren betroffen? Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsbild, Bundesland und mit einer Angabe der Weise, in denen diese jeweils betroffen waren. 11) Inwiefern ist es ein "europäischer Weg", wenn Deutschland auf Kosten der Gemeinschaft auf Einsparungen in diesem nicht kritischen Sektor verzichtet – bezieht sich dieser Teilsatz auf eine etwaige Koordination der Einsparungsmaßnahmen mit anderen EU-Staaten? Auf welche Beschlüsse oder Beratungsergebnisse bezieht er sich genau? Abschließend möchte ich noch wissen: Auf den digitalen Werbeanlagen von STROER und JCDecaux in Hamburg lief eine Werbekampagne Ihres Hauses zum Stromsparen, dessen Claim lautete "Jeder Beitrag zählt". 12) Was waren die Kosten für diese Kampagne? Ist eine Wiederholung der Kampagne geplant? 13) Zum Verständnis der neuen Verordnung: gilt nunmehr die Vorgabe, im Haushalt zu sparen, während Außenwerbung sogar in den ruherelevanten Zeiten der frühen Morgenstunden ungebremst weiter strahlen darf? [1] https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-mittwoch-165.html#Leuchtreklame-tagsueber-erlaubt Wortlaut der Meldung, auf die ich mich in dieser Anfrage beziehe: """ 28.9.2022 • 14:39 Uhr Leuchtreklame tagsüber erlaubt Trotz aller Energiesparmaßnahmen darf Leuchtreklame in der Außenwerbung nun auch in den Morgenstunden und tagsüber wieder strahlen. Das seit Anfang September geltende Verbot von 22.00 bis 16.00 Uhr des Folgetages sei vom Kabinett angepasst worden, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Verena Hubertz. "Dies haben wir nun auf die Nachtstunden bis 06.00 Uhr morgens reduziert." Die geltende Verordnung habe nur wenig zum Einsparen von Energie beigetragen und die werberelevante Zeit in den Morgenstunden geblockt. "Es hätte aber 50.000 Arbeitsplätze direkt betroffen. Damit gehen wir einen europäischen Weg." """
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260227/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag nach IFG-Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach IFG-Eingangsbestätigung
Datum
6. Oktober 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 05.10.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIB1 - "Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 05.10.2022 ergeh…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
7. November 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 05.10.2022 ergeht der beigefügte Bescheid. Mit freundlichen Grüßen