"Anpassung" der Verordnung zu Energiesparmaßnahmen bei Leuchtreklame / Außenwerbung
Bezüglich der Pressemeldung [1] über eine "Anpassung" der Energiesparverordnung und einiger darin getätigter Behauptungen zum Sachverhalt bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen / Zusendung der zugrundeliegenden Unterlagen:
1) Ist diese Meldung im Tagesschau-Newsticker zutreffend? In welcher Zeit galt die Regelung, die eine Abschaltung bis 16:00 vorsah, und ab wann gilt die geänderte Regelung?
2) Zählt die Zeit von 22:00 bis 24:00 zu den Nachtstunden, in denen die Leuchtreklame ausgeschaltet bleiben soll?
3) Auf welcher Grundlage wurde der Beschluss gefasst, die Maßnahme (Abschaltung von Leuchtreklame morgens und tagsüber) zurückzunehmen?
Bitte senden Sie mir den Bericht, aus dem die Ergebnisse der Evaluation hervorgehen, die zu der o.g. Entscheidung geführt haben.
4) Wieviel Strom wurde durch Anwendung der Verordnung zu welchen Tageszeiten gespart?
5) Gab es Gespräche zu diesem Thema mit Vertretern der Außenwerbeindustrie? Wenn ja, waren diese ausschlag- oder impulsgebend für den Beschluss, die Maßnahme zu lockern?
6) In wievielen Fällen wurde Leuchtreklame in der Zeit bislang von 6:00 bis 16:00 tatsächlich abgeschaltet? Bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
7) Bestand für einzelne Bundesländer die Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen und die Regeln für die Abschaltung von Leuchtreklame selbständig zu lockern?
8) Wo ist der Begriff der "werberelevanten Zeit" definiert, der hier verwendet wird?
9) Auf welcher Grundlage basiert die Aussage, 50.000 Arbeitsplätze seien von der geltenden Verordnung "betroffen" gewesen?
10) Welche 50.000 Arbeitsplätze waren betroffen? Bitte aufgeschlüsselt nach Berufsbild, Bundesland und mit einer Angabe der Weise, in denen diese jeweils betroffen waren.
11) Inwiefern ist es ein "europäischer Weg", wenn Deutschland auf Kosten der Gemeinschaft auf Einsparungen in diesem nicht kritischen Sektor verzichtet – bezieht sich dieser Teilsatz auf eine etwaige Koordination der Einsparungsmaßnahmen mit anderen EU-Staaten? Auf welche Beschlüsse oder Beratungsergebnisse bezieht er sich genau?
Abschließend möchte ich noch wissen:
Auf den digitalen Werbeanlagen von STROER und JCDecaux in Hamburg lief eine Werbekampagne Ihres Hauses zum Stromsparen, dessen Claim lautete "Jeder Beitrag zählt".
12) Was waren die Kosten für diese Kampagne? Ist eine Wiederholung der Kampagne geplant?
13) Zum Verständnis der neuen Verordnung: gilt nunmehr die Vorgabe, im Haushalt zu sparen, während Außenwerbung sogar in den ruherelevanten Zeiten der frühen Morgenstunden ungebremst weiter strahlen darf?
Wortlaut der Meldung, auf die ich mich in dieser Anfrage beziehe:
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28.9.2022 • 14:39 Uhr
Leuchtreklame tagsüber erlaubt
Trotz aller Energiesparmaßnahmen darf Leuchtreklame in der Außenwerbung nun auch in den Morgenstunden und tagsüber wieder strahlen. Das seit Anfang September geltende Verbot von 22.00 bis 16.00 Uhr des Folgetages sei vom Kabinett angepasst worden, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Verena Hubertz. "Dies haben wir nun auf die Nachtstunden bis 06.00 Uhr morgens reduziert."
Die geltende Verordnung habe nur wenig zum Einsparen von Energie beigetragen und die werberelevante Zeit in den Morgenstunden geblockt. "Es hätte aber 50.000 Arbeitsplätze direkt betroffen. Damit gehen wir einen europäischen Weg."
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Anfrage erfolgreich
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Datum5. Oktober 2022
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8. November 2022
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